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Dienstag, den 06.12.2011 16:27
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Stadtmitte: Hauptstraße, Kettwiger Straße, Ladestraße, Friedhofstraße", öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung


Mit der vorgesehenen Umnutzung des ehemaligen Betriebsstandortes der Firma Kiekert erfolgt eine Erweiterung der Heiligenhauser Innenstadt Richtung Norden. Auf den Flächen nördlich der Westfalenstraße sollen Gebäude für Einzelhandelsbetriebe, Dienstleistungen, Wohnungen und für eine Fachhochschule errichtet werden.

Dabei ist die Vernetzung des neuen Einzelhandelsstandortes auf dem Kiekert-Gelände mit dem bestehenden  Einkaufsbereich an der Hauptstraße von hoher Bedeutung.

Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, die frei gewordene Fläche des ehemaligen "Haus der Kirche" und die westlich angrenzende Fläche des bestehenden Parkplatzes, die sich beide im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/1 befinden, zur Errichtung neuer Geschäftsgebäude und einer  breiten Fußgängerpassage zu nutzen.

Zur Realisierung dieser Maßnahmen ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Stadtmitte: Hauptstraße, Kettwiger Straße, Ladestraße, Friedhofstraße“ notwendig, dessen Änderungsverfahren mit Beschluss des Rates vom 18.05.2011 eingeleitet worden ist.

Nach Abschluss der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Vorentwurf dieser Änderung wurde in der Zeit vom 05.05.2011 bis 03.06.2011 öffentlich ausgelegt, billigte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Situng am 22.11.2011 den Entwurf der Bebauungsplanänderung und beschloss diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, diesen Änderungentwurf  mit der schriftlichen  Begründung in der Zeit vom 13.12.2011 bis einschließlich 16.01.2012 in den Räumen des Fachbereiches II.1 -Stadtentwicklung- im Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, montags und dienstags von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr, mittwochs von 8.30 - 12.30 Uhr, donnerstags von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr und freitags von 8.30 - 12.00 Uhr einzusehen.

Der Änderungsentwurf wird auf Wunsch erläutert. Es besteht zudem die Möglichkeit, Einwendungen und Vorschläge zu protokollieren  oder in schriftlicher Form einzureichen.


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