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Öffentliche Bekanntmachungen

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Hinweis

Mit Beschluss des Rates vom 15.10.2003 wurde die Hauptsatzung der Stadt Heiligenhaus dahingehend angepasst, dass mit Wirkung vom 01.01.2004 Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Aushang am Bürgerbüro, Rathaus, Hauptstraße 159, vollzogen werden.

Auf die zuvor genannten Öffentlichen Bekanntmachungen wird im nachfolgenden durch eine entsprechende Hinweisbekanntmachung hingewiesen.

Sie können sich selbstverständlich auch die vollständigen Bekanntmachungstexte anzeigen lassen.