
Ausschüsse
Durch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird dem Rat die „Allzuständigkeit“ für sämtliche Angelegenheit, die die Stadt betreffen, verliehen.
Aufgrund der Vielfalt der anfallenden Aufgaben sieht die Gemeindeordnung die Bildung von Fachausschüssen vor, die die Angelegenheiten vorberaten und dem Rat Beschlussempfehlungen geben oder in bestimmten Angelegenheiten auch selbst Entscheidungen treffen können.
Zu Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden. Volljährige sachkundige Einwohner können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Welche Ausschüsse der Rat der Stadt Heiligenhaus gebildet und welche Zuständigkeiten er ihnen zugewiesen hat, ergibt sich aus dem Zuständigkeitskatalog.
