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Baugrundstücke

Verkauf von Baugrundstücken

Der Fachbereich Liegenschaften ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um kostengünstige Wohnbaugrundstücke in Heiligenhaus geht.

Im Rahmen eines Konzeptes zur Wohnbauland-Bereitstellung, werden derzeit alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um attraktive und bezahlbare Baugrundstücke in Heiligenhaus bereit zu stellen.

Nach wie vor besteht in Heiligenhaus ein großer Bedarf an Baugrundstücken für Eigenheime. Vor allem junge Familien fragen preiswerte Baugrundstücke nach.

Die Stadt Heiligenhaus trägt dieser Nachfrage Rechnung und bietet derzeit folgende Baugrundstücke zur individuellen Bebauung an:

    1 Baugrundstück Schlehenweg
       siehe nachfolgende Kurzbeschreibung und Foto.

Die Vergabe weiterer städtischer Baugrundstücke ist in Planung!


Fotos des Baugrundstücks Schlehenweg

Baugrundstück Schlehenweg

Kurze Objektbeschreibung

Es handelt sich um eine Grünfläche/ Spielplatz an der Straße Schlehenweg, im Kataster als Grünanlage, bzw. Gebäude- und Freifläche ungenutzt bezeichnet.
Die bisherige Nutzung wird aufgegeben. Der vorhandene Spielplatz wird auf die direkt daneben liegende Freifläche verlegt.

Veräußert wird eine Fläche von insgesamt 698 m² aus den städt. Grundstücken Gemarkung Hetterscheidt, Flur 1, Flurstücke 1069 (541 m²) und 1685 (157 m²).

Die Fläche eignet sich für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus.

Eine vorhandene Gasleitung der Stadtwerke Heiligenhaus GmbH ist im Bestand zu sichern.

Bodenrichtwert: 230,- Euro/ m² im Bereich Schlehenweg und Umgebung für gebietstypische, mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke.

Bodenwert: 160.540,- E


Interessenten erhalten nähere Auskünfte bei:


Stadt Heiligenhaus
Fachbereich Liegenschaften
Sven Habermann
Tel.: +49 2056 13-387
Fax: +49 2056 13-406
PC-Fax: +49 2056 13-7387
eMail: s.habermann@heiligenhaus.de


Stadt- und Bodenentwicklungsgesellschaft
Heiligenhaus mbH
Harald Flügge
Tel.: +49 2056 13-401
Fax: +49 2056 13-406
PC-Fax: +49 2056 13-7401
eMail: h.fluegge@heiligenhaus.de

Hinweis:

Für den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gelten die allgemeinen und besonderen Bedingungen der Stadt Heiligenhaus für den Verkauf von Grundstücken.