Störungen und Schadensmeldungen
In der Dienstzeit erfolgt die Annahme von Störungs- und Schadensmeldungen zu:
- klappernden und schadhaften Schachtabdeckungen (Gullydeckel)
- verstopften Straßeneinläufen
- Austritt von Abwasser im öffentlichen Verkehrsraum
- Rattenbekämpfung
Außerhalb der Dienstzeiten sowie an Wochenenden und an Feiertagen ist die Feuerwehr zu benachrichtigen.
