Bebauungsplanung
Bebauungsplan Nr. 66 „Kettwiger Straße /Westfalenstraße“, Teilbereich I „Sondergebiet Hochschule“ – 1. Änderung und Ergänzung
Der Rat der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 07.12.11 die Aufstellung der ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kettwiger Straße / Westfalenstraße“, Teilbereich I „Sondergebiet Hochschule“ beschlossen. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Änderungsbereich umfaßt den zukünftigen Hochschulstandort auf einer nördlichen Teilfläche des ehemaligen Produktionsstandorts der Firma Kiekert an der Kettwiger Straße.Die Öffentliche Bekanntmachung dazu ist hier einzusehen.
Hier finden Sie den entsprechenden Lageplan.
Bebauungsplan Nr. 5/1 „Stadtmitte: Hauptstraße, Kettwiger Straße, Ladestraße, Friedhofstraße“; 1. Änderung
Durchführung der öffentlichen Auslegung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Stadtmitte: Hauptstraße, Kettwiger Straße, Ladestraße, Friedhofstraße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Dazu liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Zeit vom 13.12.2011 bis einschließlich 16.01.2012 zu jedermanns Einsicht im Fachbereich II.1 –Stadtentwicklung-, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus, öffentlich aus.
Den vollständigen Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Offenlage können Sie hier einsehen.
Hier finden Sie den entsprechenden Lageplan.
Bebauungsplan Nr. 66 „Kettwiger Straße /Westfalenstraße“, Teilbereich I „Sondergebiet Hochschule“ – 1. Änderung und Ergänzung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 22.11.11 den Entwurf der ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kettwiger Straße / Westfalenstraße“, Teilbereich I „Sondergebiet Hochschule“ gebilligt und die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kettwiger Straße / Westfalenstraße“ , Teilbereich I „Sondergebiet Hochschule“ mit Begründung liegt in der Zeit vom 13.12.2011 bis zum 16.01.1012 im Fachbereich II.1 – Stadtentwicklung Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu ist hier einzusehen.
Hier finden Sie den entsprechenden Lageplan.
Bebauungsplan Nr. 66 „Kettwiger Straße /Westfalenstraße“, Teilbereich II „Sondergebiet Einkaufszentrum“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 22.11.11 den neuen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kettwiger Straße / Westfalenstraße“, Teilbereich II „Sondergebiet Einkaufszentrum“ gebilligt und die Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der neue Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kettwiger Straße / Westfalenstraße“ , Teilbereich II „Sondergebiet Einkaufszentrum“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit vom 13.12.2011 bis zum 16.01.1012 im Fachbereich II.1 – Stadtentwicklung Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu ist hier einzusehen.
Hier finden Sie den entsprechenden Lageplan.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Stadtmitte: Hauptstraße, Kettwiger Straße, Ladestraße, Friedhofstraße“
- Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Stadtmitte: Hauptstraße, Kettwiger Straße, Ladestraße, Friedhofstraße“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Es besteht nun für jedermann die Möglichkeit, die Vorentwurfsfassung der 1. Änderung nebst Begründung, in der Zeit vom 05.05.2011 bis einschließlich 03.06.2011 im Fachbereich II.1 -Stadtentwicklung-, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss einzusehen.
Die Planung wird auf Wunsch erläutert. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen oder schriftlich einzureichen.
Den vollständigen Wortlaut der öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können Sie hier einzusehen.
Hier finden Sie den entsprechenden Lageplan.
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr.84/1 „Velberter Straße / Am Meisenkothen“
Der Rat der Stadt Heiligenhaus hat am 08.12.2010 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr.84/1 „Velberter Straße / Am Meisenkothen“ als Satzung beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23.12.2010 bis einschließlich 29.12.2010 an der Anschlagtafel des Bürgerbüros der Stadt Heiligenhaus, Rathaus - Hauptstraße 159.
Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung tritt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84//1 „Velberter Straße / Am Meisenkothen“ in Kraft.
Den vollständigen Wortlaut der o.g. öffentlichen Bekanntmachung können Sie hier einsehen.
Bebauungsplan Nr. 66 „Kettwiger Straße /Westfalenstraße“
Der Rat der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 08.12.10 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kettwiger Straße / Westfalenstraße“ beschlossen. Die Öffentliche Bekanntmachung dazu ist hier einzusehen.
