Kindertagespflege - Allgemeine Informationen und Hinweise zum Ablauf
Sie suchen eine Tagespflegeperson für Ihr U3-Kind in Heiligenhaus? - Hier finden Sie einige wichtige Informationen und Hinweise zum Ablauf.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bis zum 3ten dritten Lebensjahr bei einer Kindertagespflegeperson - umgangssprachlich auch Tagesmutter genannt.
Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Kindertagespflegeperson i.d.R. im eigenen Haushalt, oder in angemieteten Räumlichkeiten oder in einer Großtagespflegestelle geleistet. Es werden 5 beziehungsweise 9 Kinder (Großtagespflegestelle) von einer oder höchstens zwei Kindertagespflegepersonen betreut. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus.
Im Einzelfall sind auch Randzeitenbetreuung für Kinder über 3 Jahren ist vor und nach Kindergarten und Schule möglich.
Drei Vorteile der Kindertagespflege
- Aus pädagogischer Sicht gilt ein Aufwachsen für Kinder unter 3 Jahren in einer (familienähnlichen) Kleinstgruppe als ideal; hinsichtlich ihrer psychischen und physischen Entwicklung – u.a. durch eine stabile Bezugsperson.
- Das Dreieck der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kind und Tagespflegeperson gibt dem Kind Sicherheit durch „eine Linie“ in seiner Entwicklung. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages von Erziehung, Bildung und Betreuung führt zu einer Alltagsbildung, die die Voraussetzung für gute schulische Bildung sein kann.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist leichter durch eine hohe (zeitliche) Flexibilität und Möglichkeit von individuellen Absprachen auf der sicheren Basis eines Angebots der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung.
Frühkindliche Bildung in der Kindertagespflege
Die Tagespflegepersonen begleiten jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote für die Gruppe, fördern verschiedene Bildungsbereiche der Kinder (z.B. Verkehrserziehung beim über die Straße gehen), ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und ihre große kleine Welt zu entdecken.
Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes wie Respekt und Rücksichtnahme, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.
Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, wie den Tisch zu decken, zu Teilen oder einen angemessenen Umgang mit Mitmenschen.
Vorab
Bitte bedenken Sie folgende Punkte:
- Die Fachberatung klärt gerne im Vorhinein mit Ihnen all Ihre Fragen bezüglich der Betreuung Ihres Kindes unter 3 Jahren.
- Ihrem Kind wird es in der Regel helfen wenn Sie vor Beginn der Betreuung damit beginnen Routinen aufzulösen, z.B. Ihr Still-Verhalten, feste Rituale an eine Bezugsperson geknüpft und ähnliches
- Sie können das Verabschieden und Trennen mit Ihrem Kind üben, ob mit dem anderen Elternteil, den Großeltern oder Freunden. Auch wenn es sich hierbei nur um kurze Zeitfenster handelt gibt es Ihrem Kind Sicherheit und die Erkenntnis, dass Sie wiederkommen.
- Auch das Schlafen im eigenen Bett kann für ein Kind in der Fremdbetreuung neu und ungewohnt sein, wenn es zuvor nur auf dem Arm oder mit Körperkontakt eingeschlafen ist.
Ernährung und Raum
Die Tagespflegeperson fokussiert ein gesundes und sicheres Aufwachsen ihres Kindes. Dazu gehört u.a. eine ausgewogene und unter hygienischen Bedingungen zubereitete Mahlzeit und Snacks, die nahrhaft und kindgerecht sind. Auf Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Wünsche kann nach Absprache Rücksicht genommen werden.
Das Jugendamt prüft die kindgerechten Räumlichkeiten und achtet bei Hausbesuchen auf die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, z.B. Steckdosensicherungen, Fallschutz etc. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung der Kindertagespflegeperson ist obligatorisch.
Elternbeiträge für die Kindertagespflege
Wenn Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder in der Kindertagespflege betreuen lassen, dann ist dafür der sogenannte Elternbeitrag fällig. Je nach Einkommen sowie gewähltem Stundenkontingent fällt der Elternbeitrag unterschiedlich hoch aus.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Gesamtbruttoeinkommen der beitragspflichtigen Person/en. Beitragspflichtige Personen sind die Eltern bzw. der Elternteil mit dem das Kind zusammen lebt.
Grundsätzlich ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres maßgebend. Sofern sich das voraussichtliche Einkommen im Vergleich zum vorangegangenen Kalenderjahr auf Dauer verringert oder erhöht, ist das Zwölffache des letzten Monatseinkommens zugrunde zu legen, zuzüglich aller Sonderzuwendungen wie z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Bei einer nachträglichen Überprüfung des Einkommens, ist nach aktueller Rechtsprechung das Einkommen des überprüften Jahres maßgebend für die Höhe des Elternbeitrages des gleichen Jahres (d.h. Einkommen von z.B. 2024 ist maßgebend für die Höhe der in 2024 gezahlten Elternbeiträge). Änderungen der Einkünfte, die zu einem anderen Elternbeitrag führen, sind unverzüglich mitzuteilen, so dass der Betrag ab dem Monat nach der Änderung neu festgesetzt werden kann.
Alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Rechtsgrundlagen etc. finden Sie im Bürgerserviceportal der Stadt Heiligenhaus.
Fachberatung Kindertagespflege
Die Fachberatung Kindertagespflege steht Ihnen als Eltern genauso zur Verfügung wie allen Heiligenhauser Kindertagespflegepersonen. Sie dient dem fachlichen Austausch und dem Schutz Ihres Kindes, durch strukturelle Arbeit und dem gesetzlich verankerten Kontrollauftrag bezüglich der Kindertagespflegepersonen. In Heiligenhaus können wir uns über eine gute Zusammenarbeit von Fachberatung, Kindertagespflegepersonen und Eltern glücklich schätzen.
Bitte zögern Sie nicht uns für Rückfragen zu kontaktieren:
Frau Reimann (Mail: j.reimann@heiligenhaus.de, Tel.: 02056 / 13 672) oder Frau Sandfuchs (Mail: g.sandfuchs@heiligenhaus.de, Tel.: 02056 / 13 761)
Weitergehende Informationen
Weitergehende Informationen rund um das Thema Kindertagespflege finden Sie zudem aktuell auf den Seiten des Bürgerserviceportal der Stadt Heiligenhaus sowie auf den Seiten der IG Tagesmütter Heiligenhaus.
