Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Aufstellung der Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Autohaus Selbecker Straße" und des Bebauungsplanes Nr. 84/1 " Velberter Straße / Am Meisenkothen" sowie dessen 1. vereinfachte Änderung und der 2. vereinfachten Änderung und Ergänzung beschlossen und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Ziel der Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Autohaus Selbecker Straße" ist es, eine neue Nutzung des Geltungsbereiches planungsrechtlich auf Basis von § 34 BauGB zu ermöglichen, um so die Möglichkeit der Unterbringung der Technischen Betriebe zu schaffen.
Ziel der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 84/1 " Velberter Straße / Am Meisenkothen" sowie dessen 1. vereinfachte Änderung und der 2. vereinfachten Änderung und Ergänzung ist es, die Pläne aufgrund der Unwirksamkeit aufzuheben und den Bereich des ehemaligen SB-Warenhauses als Einzelhandelsstandort zu reaktivieren.
Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, die vorgenannte Aufstellung der Aufhebungssatzung einschließlich Begründung, im Fachbereich II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, in der Zeit vom 22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024 während folgender Dienststunden einzusehen:
montags: 08.30 - 12.30 Uhr
mittwochs: 08.30 - 12.30 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
freitags: 08.30 - 12.30 Uhr.
Der Planentwurf wird auf Wunsch erläutert.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Unterlagen vom 22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024 online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=82376 und unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=82375 einzusehen und abzurufen. Während des o.g. Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.