Grundbesitzabgaben 2025

Ende dieser Woche (5. KW 2025) versendet die Stadt Heiligenhaus die Grundbesitzabgabenbescheide (ca. 8.000) für das Jahr 2025. Dabei kommt es infolge der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurückgeht, zu erheblichen Veränderungen bei der Grundsteuer.

 

Hintergrund zur Grundsteuerreform:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherigen Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Daher mussten bundesweit alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet werden. Basierend auf diesen neuen Bewertungen erfolgt nun die Berechnung der Grundsteuer mit der Formel:
Grundsteuerwert (Festlegung durch das Finanzamt Velbert) x Grundsteuermesszahl (Regelungen im Grundsteuergesetz) x Hebesatz (Beschluss des Rates der Stadt Heiligenhaus vom 11.12.2024).
Die Stadt Heiligenhaus ist gesetzlich an die Festlegungen des Finanzamtes gebunden und darf diese nicht abändern.

Aufkommensneutralität der Reform:
Die Grundsteuerreform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Stadt Heiligenhaus durch die Reform nicht mehr Steuereinnahmen erzielen wird als im Jahr 2024.
Zur Erreichung dieser Neutralität hat das Land Nordrhein-Westfalen für jede Kommune neue Hebesätze berechnet. Für Heiligenhaus wurden folgende Hebesätze errechnet und durch den Stadtrat am 11. Dezember 2024 auch so beschlossen:
• Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 276 v.H.
• Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): 983 v.H.

Ansprechpartner und Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Fragen zur Festsetzung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages ausschließlich vom Finanzamt Velbert beantwortet werden können. Die Grundsteuer-Hotline ist unter 02051 / 47-1959 zu erreichen.
Für Anliegen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Heiligenhaus fallen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid.

Aufgrund des erwarteten hohen Rückfrageaufkommens wird um Verständnis gebeten, dass es sowohl bei telefonischen als auch bei persönlichen Anfragen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Um Verzögerungen zu minimieren, wird empfohlen:
• Nutzen Sie bevorzugt den E-Mail-Kontakt.
• Verzichten Sie auf Sachstandsabfragen, sofern diese nicht dringend erforderlich sind.

Weitere Informationen:
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform findet man auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW unter www.grundsteuer.nrw.de.
Eine ausführliche Präsentation zu dem Thema ist auf der städtischen Homepage abrufbar. Diese wurde anlässlich der Informationsveranstaltung am 26. November 2024 veröffentlicht.

Die Stadt Heiligenhaus bedankt sich für das Verständnis und die Geduld während der Umstellungsphase.