Bebauungsplan Nr. 54

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Gewerbefläche Ratinger Straße / Selbecker Straße", 2. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gewerbefläche Ratinger Straße / Selbecker Straße“, 2. Änderung einschließlich Begründung beschlossen.

Ziel der Planung ist es, den bestehenden Einzelhandel am Standort Brüsseler Straße zu sichern und somit die Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete Selbeck und Nonnenbruch zu gewährleisten.

Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, die vorgenannte Entwurfsfassung mit Begründung einschließlich Umweltbericht, im Fachbereich II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, in der Zeit vom 04.02.2025 bis einschließlich 05.03.2025 während folgender Dienststunden einzusehen:

  • montags: 08.30 - 12.30 Uhr
  • mittwochs: 08.30 - 12.30 Uhr
  • donnerstags: 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
  • freitags: 08.30 - 12.30 Uhr

Der Planentwurf wird auf Wunsch erläutert.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Unterlagen in der Zeit vom 04.02.2025 bis einschließlich 05.03.2025 online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=80464 einzusehen und abzurufen.

Während des o.g. Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.