Unternehmerservice

Aktuelle Fragen rund im die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.

Unternehmerservice: Aktuelle Fragen rund im die Einstellung ausländischer Mitarbeiter.

In den Gesprächen mit den Unternehmerinnen und Unternehmern nimmt die Wirtschaftsförderung Themen aus dem Firmenalltag auf und begibt sich auf die Suche nach Lösungen. In der ersten Ausgabe des neuen Formats Unternehmerservice geht es um aktuelle Fragen rund um die Einstellung ausländischer Mitarbeiter. 

1. Bewerber sagt ab wegen Deutschkurs – was tun?

Viele Bewerberinnen und Bewerber nehmen zunächst an Integrationskursen teil. Diese vermitteln nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch wichtige Grundlagen für das Leben in Deutschland.

  • Grundsätzlich verpflichtend: Für viele Migranten ist die Teilnahme vorgeschrieben.
  • Berufsbegleitend möglich: Die Kurse können parallel zur Arbeit besucht werden.
  • Arbeitsaufnahme hat Vorrang: Eine Arbeitsstelle darf nicht wegen eines Kurses abgelehnt werden. Die Teilnahme kann verschoben oder angepasst werden.
  • Flexibilität bei Fachkräften: Wer direkt als Fachkraft einwandert, ist in der Regel nicht zur Teilnahme verpflichtet.
  • Tipp: Frühzeitig die Arbeitsagentur und ggf. die Ausländerbehörde kontaktieren – hier sind flexible Lösungen möglich.

 

2. Kann der Betrieb bei Integration unterstützen?

Betriebe können ihre neuen Mitarbeitenden aktiv unterstützen und so Integration, Motivation und Bindung ans Unternehmen fördern:

  • Wohnungssuche: Unterstützung durch den Betrieb erleichtert den Einstieg erheblich.
  • Sprachförderung:
    • Sprachkurse direkt am Arbeitsplatz (ab 5 Teilnehmenden durch die Arbeitsagentur finanzierbar).
    • Unterstützung bei der Suche nach Abendkursen.
    • Kooperation mit der VHS für maßgeschneiderte Angebote (z. B. Inhouse-Kurse oder gemeinsame Kurse mehrerer Betriebe).
  • Integrationsbeauftragte im Unternehmen: Können Mitarbeitende individuell begleiten und bei Behörden- oder Alltagsfragen helfen.

Diese Maßnahmen sind nicht nur eine Hilfe für die Beschäftigten, sondern wirken sich auch positiv auf die Mitarbeiterbindung aus.

 

3. Mitarbeiter wird für Fortbildung abgezogen – ist das erlaubt?

  • Grundsatz: Die Arbeitsaufnahme geht immer vor. Ein neuer Mitarbeiter darf nicht für eine Fortbildung von der eigentlichen Tätigkeit abgezogen werden.
  • Ausnahme: Hat der Mitarbeiter die Fortbildung selbst eingefordert, kann dies vorkommen.
  • Empfehlung: In jedem Fall sofort Rücksprache mit der Arbeitsagentur halten, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

4. Bewerbung nur wegen Führerschein/PKW – wie umgehen?

Manche Bewerbungen erfolgen vorrangig, um über die Arbeitsagentur Unterstützung für Führerschein und Auto zu erhalten.

  • Dieses Vorgehen ist bekannt, wird aber nur noch in Ausnahmefällen gefördert.
  • Betriebliche Strategien:
    • Lokale Bewerber bevorzugen, um Abhängigkeit von Führerschein/Auto zu verringern.
    • Verbesserung des ÖPNV-Angebots anstreben (bereits auf der politischen Agenda).
    • Schichtzeiten koordinieren, damit Mitarbeitende Bus und Bahn nutzen können.

 

5. Mitarbeiter meiden Behördenkontakte – wie helfen?

Viele Mitarbeitende haben Angst vor Behördenkontakten, weil sie negative Konsequenzen befürchten.

  • Integrationskurse vermitteln nicht nur Sprache, sondern auch Wissen über Behördenwege.
  • Integrationshelfer im Betrieb können aktiv unterstützen und Vertrauen schaffen.
  • Der Kreis Mettmann bietet zudem eine Website mit Informationen in vielen Sprachen. Betriebe können gezielt darauf verweisen.

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Kooperationen bei PV-Anlagen & Energy-Sharing

Viele Unternehmen beschäftigen sich mit Photovoltaik-Kooperationen. Das Thema ist jedoch sehr komplex und regulatorisch aufwendig.

  • Energy-Sharing als Alternative:
    • Wird im aktuellen Koalitionsvertrag ausdrücklich als Zukunftsmodell genannt.
    • Deutschland muss bis Mitte 2026 die EU-Vorgaben umsetzen.
    • Ein erster Gesetzesentwurf (BMWK, 2024) wurde durch die Neuwahlen gestoppt.
    • Das zuständige Ministerium wird einen neuen Entwurf ins Parlament einbringen – wahrscheinlich zunächst mit den EU-Mindestanforderungen.
  • Mehrwert: Energy-Sharing ermöglicht es, lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich zu nutzen – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher.

 

Bürokratieabbau – was ist geplant?

Bürokratieabbau ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung.

  • Im Koalitionsvertrag sind Reduzierungsquoten für alle Ministerien vereinbart.
  • Mit dem neuen Ministerium für Staatsmodernisierung und Digitalisierung soll das Thema stärker vorangetrieben werden.
  • Aber: Alle Ressorts müssen ihren Beitrag leisten – ein zentraler Ansprechpartner existiert noch nicht.
  • Praxisbezug: Hinweise und Vorschläge aus den Betrieben sind sehr wertvoll und können von der Wirtschaftsförderung gesammelt an die zuständigen Ministerien weitergegeben werden.