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GEMA-Entlastung für Vereine

Land übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen GEMA-Gebühren für Vereinsveranstaltungen.

Gute Nachrichten für das Ehrenamt: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Voraussetzungen die GEMA-Gebühren für Veranstaltungen ehrenamtlich getragener Vereine und Organisationen.

Mit dem neuen Pauschalvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA werden gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen finanziell entlastet. Ziel ist es, das vielfältige ehrenamtliche Engagement zu stärken und Vereine bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen.

Von der Regelung können Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen profitieren, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich erfolgt. Für bestimmte Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern können die anfallenden GEMA-Gebühren übernommen werden. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung über das Onlineportal der GEMA. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Pauschalvertrag abrechnen.

Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt. Nicht von der Regelung erfasst sind beispielsweise Konzerte, Tanzveranstaltungen, Bühnenaufführungen mit Musik, Hintergrundmusik, Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik oder gestreamte Veranstaltungen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Anmeldung stellt die GEMA unter www.gema.de bereit. Der Fachbereich Kultur steht den Heiligenhauser Vereinen bei Fragen zur neuen Regelung als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt gerne bei der ersten Orientierung sowie bei der Klärung, ob eine Veranstaltung grundsätzlich unter die neue Regelung fallen kann.