Musikschule

Präsenzunterricht der Musikschule ab dem 26.05.21

Seit dem 7.6.21 ist Unterricht in der Musikschule mit bis zu zwei teilnehmenden Personen, neben der unterrichtenden Person, auch in geschlossenen Räumen erlaubt ohne einen negativen Cornoatest Nachweis. 
Bildungsangebote in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen benötigen ebenso keinen Testnachweis, da die Schüler dort der regelmäßigen Testung unterliegen.
Für Unterricht und Proben mit mehr als 2 Teilnehmern gilt weiterhin die Pflicht einen negativen Cotonatest, nicht älter als 48 Stunden, vorzuweisen.