Coronaschutzverordnung

Nordrhein-Westfalen passt Coronaschutzverordnung an.

In Regionen mit Inzidenzen von 10 oder weniger werden bestehende Maßnahmen auf
das Notwendigste reduziert.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis einstweilen 5. August 

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