Hier geht es zur Pressemeldung des Ministerium.
Beispiele für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:
• Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung
oder Bestellung, Online-Shop,
Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie
Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
• Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen
für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
• Suchmaschinenoptimierung
• Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation
(Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme)
Ausführliche Informationen rund um die Förderung von Gastronomie und Hotellerie finden Sie hier: https://www.tour-hotel-gastro.nrw/
Die Förderhöchstsummer von bis zu 2.000,00 EUR kann mit bis zu 100 % gefördert werden. Die Auszahlung der Fördergelder soll nach dem Windhundprinzip erfolgen.
Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm haben, können Sie sich gerne an meinen Kollegen Matthäus Bialasinski von der Wirtschaftsförderung Kreis Mettmann wenden:
Matthäus Bialasinski - Wirtschaftsförderung Kreis Mettmann
• 02104 / 99-2621
• matthaeus.bialasinski@kreis-mettmann.de