Sport und Sporthallen

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
- Alle Regelungen haben wir in einer Tabelle zusammengefasst (Klicken Sie auf das rechts nebenstehendes Bild)

Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport