Maskenpflicht

Maskenpflicht im Rathaus und den städtischen Dienststellen

Mit dem zurückliegenden Wochenende ist die Maskenpflicht grundsätzlich gefallen. Ebenso wie bei unterschiedlichen Handelsgeschäften bleibt sie allerdings auch für Besucherinnen und Besucher des Rathauses bestehen.
"In Anbetracht der weiterhin hohen Infiziertenzahlen und dem Umstand, dass Masken erwiesenermaßen die Ansteckungsgefahr erheblich reduzieren, habe ich den Mitarbeitenden im Rathaus und den übrigen städtischen Dienststellen aufgegeben, weiter-hin umsichtig zu handeln und Maske zu tragen" erklärt Bürgermeister Michael Beck. "Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten halte ich für alle bis auf Weiteres die Maskenpflicht in unseren Gebäuden bei."
Eine Kontrolle des Impf- und Genesenenstatus beim Zutritt zu den Gebäuden erfolgt aufgrund der aktuellen Regelungen jedoch nicht mehr.