Grundsteuer

Stadt Heiligenhaus ruft zur Abgabe auf. Am 31. Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Heiligenhaus appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig. Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und KlickAnleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im OnlineFinanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.


Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis
Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts VELBERT ist unter der Rufnummer 0 20 51 / 47-1959 zu erreichen.


➢ Serviceangebote der Finanzverwaltung:

➢ Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten