Die Stadt Heiligenhaus sucht für den Schiedsamtsbezirk I eine neue Schiedsperson, die dann durch den Rat der Stadt Heiligenhaus für die Dauer von 5 Jahren für das Ehrenamt gewählt wird.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art - zu schlichten und zum Abschluss zu bringen.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, u. a. bei nachbarrechlichtlichen Streitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung oder Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder auch der Sachbeschädigung.
Heiligenhaus ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, wobei die beiden Schiedspersonen die gegenseitige Vertretung wahrnehmen.
Bei dem Bezirk I handelt es sich im Wesentlichen um die Stadtgebiete Heide, Hetterscheidt, Dümgesweg, Tüschen und das Malerviertel.
Für dieses Ehrenamt sucht die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Juristische Vorbildung wird nicht erwartet, wohl aber die Fähigkeit, gut zuhören zu können; zudem Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung und Redegewandheit.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und nicht unter Betreuung stehen.
Zudem muss der Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirks I liegen.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 20.06.2023 bei der Stadt Heiligenhaus zu bewerben.
Den Bewerbungsvordruck können Sie hier runterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 02056 / 13-207 (Herr Stepinski) oder per Email an: g.stepinski@heiligenhaus.de