Hundebestandsaufnahme

Hundehalter sollten sich schnell melden!

Stadt führt Hundebestandsaufnahme durch. Hundehalter sollten sich schnell melden.

Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Heiligenhaus eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die "Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Verwaltung (Fachbereich Finanzen, Zimmer 234 und 235, Telefon 02056/13-390 oder 13-356) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 108,- Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar mehr Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht der Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Heiligenhaus nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Heiligenhaus in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Duchführung diseses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund von Corona werden selbstverständlich eingehalten.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 5.000,-Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen. 

Die Informationen zur Anmeldung Ihres Hundes finden Sie hier.

Die dazugehörigen Formulare können Sie hier dawnloaden: 

Anmeldung eines Hundes

Abmeldung eines Hundes 

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer