Digitalpakt

Die Umsetzung des Digitalpaktes nimmt in Heiligenhaus weiter Fahrt auf

In enger Abstimmung mit allen acht Schulen in städtischer Trägerschaft, also Gymnasium, Gesamtschule, Realschule und fünf Grundschulen, hat die Verwaltung Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragt. „Uns liegen nunmehr die Förderbescheide vor und wir werden ab August rund 940.000 € in die Förderbereiche „IT-Grundstruktur“, „Digitale Arbeitsgeräte“ und „schulgebundene mobile Endgeräte“ investieren können, so Schuldezernent und Kämmerer Kerkmann. „Der Digitalpakt  ist ein Meilenstein für die Digitale Bildung in Deutschland  und ein wichtiger, erforderlicher Schritt auf dem Weg zur digitalen Schule. Die Investitionssumme wird zwar noch nicht das „Ende der Kreidezeit“ bedeuten, aber mit den Mitteln aus dem Digitalpakt  erfahren Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung“, so Kerkmann weiter. Digitale Bildung an Schulen muss als  Daueraufgabe verstanden werden und sollte daher über eine Anschubfinanzierung für Infrastruktur hinausgehen. Um den gewünschten Standard an Schulen halten zu können, sind fortlaufend Reinvestitionskosten erforderlich und dafür werden finanziell angeschlagene Kommunen nicht alleine für aufkommen können. Ein Tablet  oder interaktive Boards halten eben keine 30 Jahre wie ein Overheadprojektor. Ich hoffe, dass in Zukunft Land und Bund die Kommunen  weiter unterstützen und es nicht nur bei einer Anschubfinanzierung des Bundes bleibt, lautet der Appell des Kämmerers.
Wie geht es weiter? Da umfangreiche vergaberechtliche Vorschriften zu beachten und umzusetzen sind, kann sich der komplette Abschluss aller Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2020 erstrecken.
Die Stadt Heiligenhaus muss bei Umsetzung und Beschaffung finanziell zunächst in Vorleistung treten. Eine Erstattung erfolgt dann nach Nachweis des Abschlusses der Maßnahmen. Ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Maßnahmenkosten verbleibt bei der Stadt Heiligenhaus.
Mittel aus dem für die  Stadt Heiligenhaus noch verbleibenden Restkontingent werden zeitnah nach weiterer Absprache mit einzelnen Schulen beantragt.