CoronaSchVO Gastronomie

Registrierung von Gästen in Gastronomiebetrieben

Sehr geehrte Gastronomen, liebe Bürgerinnen und Bürger,
da die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) in Bezug auf die Registrierung von Gästen in Gastronomiebetrieben wie z.B. Gaststätten und Imbisse nach wie vor besteht, appellieren wir an Sie, die coronabedingte Gästeregistrierung zu befolgen. 
Diese Kontaktlisten dienen ausschließlich der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten und helfen dabei die Verbreitung der Krankheit einzudämmen. 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!