Teilnahmebedingungen für das Social-Media-Gewinnspiel „White Dinner“
Für das Gewinnspiel zum White Dinner im Rahmen des Kultursommers 2026 auf den Social-Media-Kanälen stadt.heiligenhaus (Instagram) und Stadt Heiligenhaus (Facebook) der Stadt Heiligenhaus gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
Stand: 13.08.2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Stadt Heiligenhaus
Hauptstraße 157,
42579 Heiligenhaus
E-Mail: kulturbuero@heiligenhaus.de
Telefon: 02056/13-0
nachfolgend „Stadt Heiligenhaus“ genannt.
Das Gewinnspiel wird über die Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook durchgeführt.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Mitarbeitende der Stadt Heiligenhaus sowie an der Veranstaltung beteiligte Dienstleister, Kooperationspartner etc. sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware, einer Dienstleistung oder eines Tickets abhängig.
3. Gewinn
Verlost wird:
1 Tisch für vier Personen beim White Dinner am Fr, 21.08.2026 auf dem Rathausplatz Heiligenhaus.
Der Gewinn umfasst:
- vier Plätze beim White Dinner,
- einen für vier Personen vorbereiteten und weiß eingedeckten Tisch,
- eine kleine Auswahl an verschiedenen Snacks
- eine Flasche Crémant und Mineralwasser
Nicht Bestandteil des Gewinns sind die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie zusätzliche Speisen und Getränke.
Da alkoholische Getränke Bestandteil des Angebots sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht oder nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters auf andere Personen übertragbar.
4. Teilnahmezeitraum und Teilnahme
Das Gewinnspiel beginnt am Do, 13.08.2026 und endet am So,16.08.2026.
Die Teilnahme erfolgt über den entsprechenden Gewinnspielbeitrag auf Instagram und/oder Facebook.
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden innerhalb des Teilnahmezeitraums:
- dem Account @stadt.heiligenhaus folgen,
- den Gewinnspielbeitrag liken und
- unter dem Gewinnspielbeitrag die folgende Frage beantworten:
„Was war dein schönster Kultursommer-Moment?“
Eine freiwillige Markierung weiterer Personen im Kommentar ist möglich, aber keine Voraussetzung für die Teilnahme und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
Berücksichtigt werden ausschließlich Kommentare, die innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums unter dem Originalbeitrag eingehen.
Kommentare, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform oder die Netiquette der Stadt Heiligenhaus verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen und gegebenenfalls gelöscht werden.
5. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerperson
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wird die Gewinnerperson unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallsprinzip ermittelt.
Die Auslosung erfolgt am Mo, 17.08.2026
Die Gewinnerperson wird über den Social-Media-Kanal, über den die Teilnahme erfolgt ist, per Direktnachricht durch den offiziellen Account stadt.heiligenhaus (Instagram) / Stadt Heiligenhaus (Facebook) der Stadt Heiligenhaus benachrichtigt.
Die Gewinnerperson muss sich bis zum Di, 18.08.2026 nach der Benachrichtigung zurückmelden und die Annahme des Gewinns bestätigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch. Die Stadt Heiligenhaus ist in diesem Fall berechtigt, eine neue Gewinnerperson auszulosen.
Die Stadt Heiligenhaus übernimmt keine Haftung, wenn die Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder verspätet bei der Gewinnerperson eingeht.
6. Gewinnabwicklung
Zur Abwicklung des Gewinns werden von der Gewinnerperson die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Vor- und Nachname,
- Social-Media-Benutzername,
- E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer,
Es werden nur diejenigen Daten erhoben, die für die Abwicklung und Bereitstellung des Gewinns erforderlich sind.
Die Übergabe bzw. Inanspruchnahme des Gewinns erfolgt am Veranstaltungstag über das Kulturbüro Heiligenhaus.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Die Stadt Heiligenhaus behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen,
- Manipulationsversuchen,
- falschen Angaben,
- automatisierten oder technisch erzeugten Teilnahmen,
- Mehrfachteilnahmen unter verschiedenen Accounts,
- rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder anderweitig unangemessenen Kommentaren.
In entsprechenden Fällen kann ein bereits zugesprochener Gewinn nachträglich aberkannt werden.
8. Unterbrechung oder Beendigung des Gewinnspiels
Die Stadt Heiligenhaus behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu unterbrechen, anzupassen oder zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- technischen Störungen,
- Ausfällen oder Einschränkungen der verwendeten Social-Media-Plattformen,
- Manipulationen oder Manipulationsversuchen,
- rechtlichen Gründen,
- Absage oder wesentliche Änderung der Veranstaltung
- sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Heiligenhaus liegen und die Durchführung wesentlich beeinträchtigen.
9. Haftung
Die Stadt Heiligenhaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Stadt Heiligenhaus übernimmt insbesondere keine Haftung für technische Störungen, die eine Teilnahme am Gewinnspiel oder die Übermittlung einer Nachricht verhindern, sofern diese nicht von der Stadt Heiligenhaus zu vertreten sind.
10. Hinweise zu Instagram und Facebook
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird von Instagram, Facebook bzw. Meta weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Stadt Heiligenhaus.
Mit ihrer Teilnahme stellen die Teilnehmenden Instagram, Facebook und Meta im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel entstehen.
Für die Nutzung von Instagram und Facebook gelten daneben die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Plattformbetreiber.
Daten, die Teilnehmende im Rahmen des Gewinnspiels unmittelbar an die Stadt Heiligenhaus übermitteln, werden von der Stadt Heiligenhaus ausschließlich entsprechend diesen Teilnahmebedingungen und den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
11. Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet die Stadt Heiligenhaus die personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels, die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerperson sowie die Abwicklung des Gewinns erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere der öffentlich sichtbare Social-Media-Benutzername und der abgegebene Kommentar sowie bei der Gewinnerperson gegebenenfalls zusätzlich Name und Kontaktdaten. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Eine Nutzung für Werbung oder andere Zwecke erfolgt nicht, sofern hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung vorliegt.
Die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Stadt Heiligenhaus zusätzlich erhobenen Daten werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Verarbeitung von Daten durch Instagram, Facebook bzw. Meta im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattformen erfolgt nach den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Plattformbetreibers und liegt außerhalb der alleinigen Kontrolle der Stadt Heiligenhaus.
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Stadt Heiligenhaus finden sich unter:
https://www.heiligenhaus.de/datenschutz
12. Sonstige Bestimmungen
Für das Gewinnspiel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnentscheidung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anfragen zum Gewinnspiel können gerichtet werden an:
Stadt Heiligenhaus
Kulturbüro Heiligenhaus
E-Mail: kulturbuero@heiligenhaus.de
Telefon: 02056/13-0