Information zur Landtagswahl 2022

Am Sonntag, den 15. Mai 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. 

Die Abgeordneten des Landtags werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Jeder Wähler verfügt bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen: Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Der Wähler kann seine Stimme "splitten", d.h. er kann seine Erststimme einem bestimmten Wahlkreisbewerber geben, muss aber nicht zwangsläufig auch die Landesliste dieses Bewerbers mitwählen, sondern kann sich bei Abgabe der Zweitstimme auch anders entscheiden. 


Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf der
Homepage des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen.


Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag


•    Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, 
•    das 18. Lebensjahr vollendet hat, 
•    ihre bzw. seine Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens seit dem 16. Tag vor Wahl
      in Nordrhein-Westfalen hat und 
•    nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 


Teilnahme per Briefwahl und Zusendung der Briefwahlunterlagen


Wenn Sie bereits im Vorfeld der Landtagswahl Ihre Stimmen abgeben möchten, können Sie dies durch Beantragung eines Wahlscheins tun. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen übermittelt.


Sie können die Erteilung eines Wahlscheins entweder schriftlich per Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung, elektronisch per Online-Wahlscheinantrag (hier klicken) oder alternativ auch mündlich (im Briefwahlbüro) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

Die Antragsteller müssen in jedem Fall Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.


Die Bearbeitung der Wahlscheinanträge erfolgt im Briefwahlbüro der Stadt Heiligenhaus, das ab dem 11.04.2022 seinen Dienst aufnehmen wird. Hier können Sie entweder persönlich Ihre Wahlscheinanträge abgeben oder werfen diese in den städtischen Briefkasten (im Rathaus-Innenhof neben dem Eingang zum Rathaus-Neubau). 


Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 129 (Kleiner Sitzungssaal) im Erdgeschoss des Rathaus-Neubau (Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag (13.05.2022):     08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
     14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wenn die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro abgeholt werden, besteht dort auch die Möglichkeit der Stimmabgabe.


Wahlscheine können bis zum 13.05.2022, 18.00 Uhr, beantragt werden. Verspätet eingegangene schriftliche Anträge können nicht bearbeitet werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wahlscheine können in Ausnahmefällen auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden, wenn der Wahlberechtigte bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.


Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden Sie auf den Merkblättern zur Briefwahl, die jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

 

Rückgabe / Rücksendung des Wahlbriefes


Wenn Sie den Stimmzettel gekennzeichnet und alle Unterlagen gemäß der beiliegenden Verpackungsanleitung in den roten Wahlbriefumschlag gepackt haben, muss dieser unbedingt rechtzeitig per Post abgesendet oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben werden. Die Wahlbriefe müssen bei der Stadt Heiligenhaus spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Ab 18.00 Uhr wird dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 


In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Der Rückversand zur Stadt Heiligenhaus per Post erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Bei einem Versand aus dem Ausland muss der Wahlbrief jedoch ausreichend durch den Briefwähler frankiert werden. 


Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am Donnerstag, den 12. Mai 2022, abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang bei der Stadt Heiligenhaus sicherzustellen.