Musikschule

Update 03.05.2022:

1.    Für Lehrkräfte der Musikschule gilt eine Maskenpflicht wenn sie sich durch das Gebäude bewegen
       oder Abstände von 1,5m nicht eingehalten werden können.

2.    Für Schülerinnen und Schüler, sowie kurzzeitige Besucher (Eltern die ihre Kinder abholen, Beratung
       im Sekretariat ) gilt keine Maskenpflicht.
       Diesen wird das Tragen einer Maske zum Schutz Aller empfohlen. 

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Update 03.04.2022:

Aktualisierung der Verordnung: Änderungen bei den Zugangsbeschränkungen

Ab Freitag, den 04.03.2022 fallen der Musikschulunterricht und die Veranstaltungen wieder unter die 3G-Regelung. Ausgenommen sind hiervon der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht, dabei gilt weiterhin 2G-Plus. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen. Sie müssen lediglich bei der Ermittlung der zulässigen Personenanzahl mitgerechnet werden. 

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Update 10.02.2022:

Aktualisierung der Verordnung: Änderungen beim Immunisierungsstatus

Ab sofort werden Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. In den Bereichen Gesang, Blasinstrumente und Tanz ist weiterhin ein zusätzlicher max. 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48h alter PCR-Test notwendig. Ausgenommen sind die folgenden Personengruppen: Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder die Kriterien aus §2 Abs. 9 CoronaSchVO erfüllen, müssen ebenso keinen zusätzlichen Test vorweisen. 

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Update 13.01.2022:

Aktualisierung der Verordnung: Veränderungen bei den Zugangsbeschränkungen
In der neuen Coronaschutzverordnung wurden die Regelungen zum Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht angepasst, sowie für den Tanzunterricht. Für zweifach geimpfte und genesene Personen ist hierbei zusätzlich ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest für den Unterricht ohne Maske notwendig. Ausgenommen von dieser Regelung sind geboosterte Personen, sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Musikschulen unter die 2G-Regelung fallen und eine generelle Maskenpflicht gilt (in Ausnahmefällen wird diese durch die CoronaSchVO aufgehoben). 
Schüler:innen ab 18 Jahren müssen also eine Immunisierung vorweisen. Schulpflichtige Schüler:innen bis einschließlich 15 Jahren werden immunisierten Personen grundsätzlich gleichgestellt und gelten auch dort, wo zusätzlich eine Testerfordernis besteht, als getestete Personen. Bis zum Ablauf des 16. Januars werden auch 16- und 17-jährige Schüler:innen immunisierten Personen gleichgestellt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für nicht Geimpfte oder Schüler:innen in Quarantäne in Absprache mit der Lehrkraft den Unterricht online durchzuführen.

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Update 07.12.2021:

Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren werden immunisierten Personen gleichgestellt und können am Musikunterricht  in der Musikschule teilnehmen unter den bekannten AHA Regeln. Ab 18 Jahren gilt weiterhin die 2G-Regelung.

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Update 25.11.2021:

Neue Regelungen für die Musikschule Heiligenhaus ab dem 24.11.2021 
Im Hinblick auf die aktuellen Corona-Regelungen gelten bis auf Weiteres für den Unterricht und Veranstaltungen der Musikschule Heiligenhaus die 2G-Regeln. Der Zutritt zum Musikschulgebäude am Südring bzw. den jeweiligen an anderen Stellen befindlichen Unterrichts- und Veranstaltungsorten ist nur noch vollständig Geimpften oder Genesenen gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, da hier von einer Schulpflicht und dementsprechend regelmäßigen Testungen ausgegangen werden darf. 
Für nicht geimpfte oder genesene Personen über 15 Jahren wird die Musikschule wieder die Möglichkeit des Online-Unterrichts anbieten. 

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Update 21.05.2021:

Seit dem 7.6.21 ist Unterricht in der Musikschule mit bis zu zwei teilnehmenden Personen, neben der unterrichtenden Person, auch in geschlossenen Räumen erlaubt ohne einen negativen Cornoatest Nachweis. 
Bildungsangebote in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen benötigen ebenso keinen Testnachweis, da die Schüler dort der regelmäßigen Testung unterliegen.
Für Unterricht und Proben mit mehr als 2 Teilnehmern gilt weiterhin die Pflicht einen negativen Cotonatest, nicht älter als 48 Stunden, vorzuweisen.
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Update 21.05.2021:

Die Musikschule der Stadt Heiligenhaus freut sich den Präsenzunterricht ab dem 26.05.21 wieder aufnehmen zu können. Auch wenn die Zeit des Lockdown mit Onlineunterricht hervorragend von allen Beteiligten gemeistert wurde freuen wir uns die Schülerinnen und Schüler wieder live unterrichten zu können. 
Aufgrund der besonderen Situation müssen alle Blasinstrumente und Gesang weiterhin Online unterrichtet werden.

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Update 24.04.2021:

Mit Inkrafttreten der "Bundes-Notbremse" geht die Musikschule der Stadt Heiligenhaus ab dem Inzidenzwert von 165 über in den Online Unterricht für alle Fächer. Ab dem 26.04.21 findet der Instrumentalunterricht ausschließlich digital statt.
Die Lehrer setzen sich mit Ihren Schülern in Verbindung.
Bleiben Sie gesund!

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Update 08.03.2021:

Die neue Coronaschutzverordnung vom 8.3.21 lässt Einzelunterricht in der Musikschule für alle Altersgruppen zu. Die Leitung der Musikschule hat beschlossen den Einzelunterricht für alle Instrumente ab dem 15.03.21 zu ermöglichen. Ausgenommen von dieser Öffnung sind alle Blasinstrumente sowie der Gesangsunterricht, aufgrund des erhöhten Ausstoßes von Aerosolen. Die Lehrer nehmen Kontakt zu ihren Schn um den Unterricht ab dem 15.03.21 zu organisieren.
Bleiben Sie gesund!üler

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Update 24.02.2021:

Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung lässt im Bereich der Musikschule Einzelunterricht bis zum Eintritt in die weiterführende Schule zu. Diese Form des Unterrichts ist somit nur für einen kleinen Teil der Musikschüler*innen grundsätzlich möglich, ist aber aufgrund der verbindlich einzuhaltenden Hygienevorschriften aus der Coronaschutzverordnung  nicht einmal für alle Instrumente umsetzbar. Wir haben uns deshalb, aber auch hinsichtlich der Sicherheit für Schüler*innen und Lehrkräfte entschieden, zunächst an dem inzwischen bewährten Konzept des Distanzunterrichts festzuhalten. Selbstverständlich können Ausnahmen gerne mit den Lehrkräften besprochen werden, ggfls. kommen diese auch aktiv auf Sie zu.
Bleiben Sie gesund!

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Update 02.02.2021:

Die Musikschule unterrichtet während des Lockdowns weiterhin Online.
Das Sekretariat ist telefonisch während der regulären Öffnungszeiten erreichbar 

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Update 03.12.2020:

Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung beschlossen, dass an den öffentlichen Schulen in NRW am 21. und 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Für Musikschulen gibt es diesbezüglich keine dezidierten Anordnungen. Um aber die von der Landesregierung als dringlich erachtete Kontaktbeschränkung vor Weihnachten zu unterstützen, bleibt die Musikschule am  21. und 22.Dezember 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen und es wird kein Präsenzunterricht stattfinden. Der Unterricht an diesen beiden Tagen wird ausschließlich Online durchgeführt.
Wir wünschen allen Lehrkräften und Schülern gerade in dieser schweren Zeit ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Update 05.11.2020:

Musikunterricht ab dem 5.11.2020

Die Landesregierung hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Mit Wirkung vom 5. November fallen diese nicht mehr unter das befristete Verbot gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 3 CoronaSchVO. Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung.
Das Team der Musikschule begrüßt dieses Präzisierung sehr und wir freuen uns weiterhin unter Berücksichtigung der Hygiene und Abstandsregeln den Unterricht in Präsenz durchführen zu können. Eine Teilnahme am Unterricht per E-Learning ist in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft ebenfalls möglich.
Bleiben Sie gesund.
 

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Update 01.11.2020:

Aufgrund der Vorgaben der aktuellen CoronaSchVO muss die Musikschule der Stadt Heiligenhaus ab dem 02.11.2020  bis zunächst zum 30.11.2020 leider geschlossen bleiben. Die Leitung der Musikschule und die Lehrkräfte möchten aber, wenn möglich, erneut E-Learning-Angebote unterbreiten. Die Lehrkräfte werden mit Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern diesbezüglich kurzfristig Kontakt aufnehmen. So kann hoffentlich ein Großteil des Unterrichtsangebotes erhalten bleiben.

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Update 29.10.2020:

Die Weihnachtskonzerte der Musikschule sowie das Adventssingen in der Dorfkirche in Isenbügel müssen in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie ausfallen. Die Entscheidung zu diesem Schritt ist uns nicht leicht gefallen, die neueste Coronaverordnung bestätigt leider unsere Entscheidung. Die Coronabedingten Einschränkungen in der Aula lassen es nicht zu, dass die Orchester auf die Bühne passen, geschweige denn sich die Orchestermitglieder in den Garderoben  aufhalten können. 
Auch die Vorbereitung gestaltet sich schwierig, da die Orchester zur Zeit nur mit halber Besetzung proben, oder aufgeteilt sind in Stimmproben. Es tut uns sehr Leid dieses Highlight für die Schüler aber auch unser treues Publikum verzichten müssen, aber die Gegebenheiten lassen es leider nicht zu. Kommen Sie gut durch diese schwere Zeit und bleiben sie gesund.

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Update 21.08.2020:

Die Musikschule freut sich den Unterricht nach den Sommerferien wieder starten zu können.
Aufgrund der Corona Verordnungen gelten die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln, sowie die Einlassregeln im Gebäude weiterhin.
Aufgrund geänderter Unterrichtskonzepte und Strukturen ist es nach den Ferien möglich die Kinder der MFE 2 wieder zu unterrichten. Darüber sind wir sehr froh und die Kinder freuen sich das endlich weitergeht.
Die besondere Situation beim Beginn der Kinder der MFE 1 hat uns leider gezwungen den Start für diese Kinder zunächst auf den 1.1.2021 zu verschieben, in der Hoffnung eine geänderte Situation der Pandemie zu haben. Leider können wir noch nicht alles wieder umsetzen was die Musikschule ausmacht.
Dank neuer Konzepte für die Ensembles und Orchester werden wir die Proben starten können. Es gibt geänderte, größere Räume, kleinere Gruppen, proben im 14 tägigen Wechsel.
Wir freuen uns mit den Schülerinnen und Schülern im neuen Schuljahr einen Schritt in Richtung umfassende Musikschulangebote weiter zu gehen.
Wir wüschen allen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern einen guten und gesunden Start ins Schuljar 2020/21.

Viele Grüße,
Christopher Thomas, Schulleitung

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Die Musikschule bleibt, wie andere städtische Einrichtungen, bis auf Weiteres geschlossen.

Die Musikschule hat aber eine Möglichkeit gefunden, den Unterricht während der Cornoa-Krise alternativ weiterzuführen. Mit Hilfe moderner Medien muss Unterricht nicht ausfallen. Instrumental- und Gesangsschüler können weiter auf Nachfrage und in Absprache mit der Lehrkraft mit kontinuierlichem Unterricht versorgt werden. Per Videochat oder Versendung von Unterrichtsvideo oder Hausaufgaben kann der Unterricht aufrecht erhalten werden.

Eine win-win Situation für alle Beteiligten, die in der Lage sind, die Konzepte technisch umzusetzen. Die Lehrer können ihrer Arbeit nachgehen, die Schüler lernen weiter ihr Instrument, der Tag bekommt eine zusätzliche Struktur, und alle können kreativ mit der neuen Situation umgehen bis der Unterricht wieder in der Musikschule stattfinden kann.

Zur Kontaktaufnahme mit der Musikschule stehen Ihnen zur Zeit folgende Möglichkeiten zur Kommunikation zur Verfügung:

1. Hinterlassen Sie uns auf unserem Anrufbeantworter (Tel. 02056-585854) eine Nachricht. Das Band wird täglich abgehört. Das Sekretariat ist in der Zeit von montags bis donnerstags von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr besetzt. Von persönlichen Besuchen bitten wir Abstand zu nehmen.

2. Schreiben Sie uns eine Mail: musikschule@heiligenhaus.de

3. Nutzen Sie unseren Außenbriefkasten (an der Treppe) für die Übermittlung Ihrer Post. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf.


Unterrichtsgebühren
 
Bedingt durch die Schulschließung während der Coronakrise werden für den Monat April 2020 zunächst keine Gebühren erhoben. Eine Festsetzung der Gebühren für April erfolgt im Mai, sofern außerhalb der Schulschließung alternative Unterrichtsformen in Anspruch genommen wurden. 
 
Wir freuen uns sehr über die Vielzahl an Rückmeldung auf unseren Elternbrief und die Bereitschaft einiger Elternhäuser auf die Erstattungen der Gebühren zu verzichten. Vielen herzlichen Dank dafür. Damit die Stadtkasse diese Verrechnung mit möglichst wenig Aufwand einarbeiten kann, erfolgen Erstattungen ebenfalls Ende Mai.