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OptiGov Heiligenhaus Styling - Seite 664 - Variante 2 Weiterentwicklung

Erklärung zur Berechnung der Abfallgebühren (Gewerbe)

Details

Mit dem Grundbesitzabgabenbescheid haben Eigentümer:innen das Formular „Erklärung zur Berechnung der Abfallgebühren“erhalten.

Haben Eigentümer:innen auf ihrem Grundbesitz ein Gewerbe angemeldet oder haben Mieter:innen ein Gewerbe angemeldet, sind Eigentümer:innen gemäß §16 Abs. 4 der Müllabfuhrsatzung der Stadt Heiligenhaus verpflichtet, der Stadt die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abfallgebühren zu machen.
Diese Angaben erfolgen über die Erklärung zur Berechnung der Abfallgebühren.

So stellen Sie den Antrag richtig:

  • Gewerbetreibender und Vermieter sind identisch?
    → Dann können Sie den Antrag vollständig unter dem aufgeführten Onlinedienst online ausfüllen.

  • Der Vermieter ist eine andere Person oder ein anderes Unternehmen?
    → Bitte laden Sie das PDF-Formular herunter, lassen es vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben und nutzen das Onlineformular anschließend nur für den Upload des Dokuments.

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