Finanzen
Haushalt
Für jedes Haushaltsjahr haben die Gemeinden eine Haushaltsatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält u.a. die Festsetzungen des Haushaltsplanes mit den Erträgen und Aufwendungen sowie den Investitionsmaßnahmen. Außerdem sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuer geregelt.
Der Haushaltsplan 2024/2025 wurde in der Ratssitzung am 13.12.2023 beschlossen. Hier gelangen Sie zur interaktiven Version des Haushaltsplanes. Dort finden Sie auch den Gesamtplan.
Beteiligungsbericht
Zur jährlichen Information der Ratsmitglieder und Einwohner hat die Gemeinde gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (in der Fassung ab 01.01.2005) einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist.
Nach der oben genannten Vorschrift ist jedermann Einsicht in diesen Bericht zu gestatten und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Bericht enthält die Angaben gemäß § 52 GemHVO NW.
Somit kann der Beteiligungsbericht parallel auch als „Anlage zum Haushaltsplan“ der Stadt Heiligenhaus genutzt werden.