Kurzarbeitergeld

Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Die Zugangsvoraussetzungen wurden vom Bundestag erleichtert.

Informationen dazu finden Sie in diesem Handout für Arbeitgeber (Stand 17.3.2020) und auf der Seite der Arbeitsagentur.

Die Pressemitteilung der Arbeitsagentur "Wir sind weiter für unsere Kunden da!" vom 23.03.2020 mit allen relevanten Telefonnummern und telefonischen Hotlines finden Sie hier (PDF-Dokument).