Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten

Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen.

Zuständig für Heiligenhaus ist der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf). Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Entschädigung des Verdienstausfalls.

Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen.
Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland - LVR-Servicenummer: 0221 809-5444