Stundungsanträge /
Herabsetzung Steuervorauszahlungen

Unbürokratische Hilfe für Gewerbetreibende

Uns ist bewusst, dass durch die angeordneten Restriktionen in Zusammenhang mit der Corona-Krise viele Gewerbetreibende in erhebliche finanzielle Not geraten sind.

Die Stadt Heiligenhaus wird daher bei Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer zugunsten der Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitestgehend unbürokratisch auszunutzen. Auch bei Stundungsanträgen zu bereits festgesetzten und fälligen Steuern soll entsprechend verfahren werden.

Bei Fragen können Sie sich an das städtische Steueramt unter Tel.: 02056 13-390 (Frau Schmitz) oder Tel.: 02056 13-256 (Frau Davies) wenden oder uns eine Mail schreiben an steueramt@heiligenhaus.de.