Information zu den Kommunalwahlen 2025
Allgemeine Informationen (Link zur Fassung in leichter Sprache)
Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Heiligenhaus werden an diesem Tag die Vertretung der Gemeinde (Stadtrat), der Bürgermeister / die Bürgermeisterin sowie die Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag und der Landrat / die Landrätin (Kreis Mettmann) gewählt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Diese etwaig notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten würden dann am 28. September 2025 durchgeführt werden.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in Heiligenhaus bzw. im Kreis Mettmann) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen bilden u.a. die Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen und die Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen.
Wahlgebiet
Für die Kommunalwahlen bildet das gesamte Stadtgebiet von Heiligenhaus das Wahlgebiet.
Das Stadtgebiet wird durch den Wahlausschuss in Wahlbezirke unterteilt, wobei in jedem Wahlbezirk eine Vertreterin bzw. ein Vertreter direkt in den Rat der Stadt Heiligenhaus gewählt wird. Die restliche Hälfte der Ratsmitglieder wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen über die Reservelisten besetzt.
Wahlbenachrichtigung / Briefwahl
Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen wird das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen 2025 erstellt und die Wahlberechtigten erhalten eine entsprechende Wahlbenachrichtigung per Post. Zeitgleich mit der Versendung dieser Benachrichtigungen wird auch entsprechend das Briefwahlbüro eingerichtet.
Sollten Sie am Wahlsonntag nicht in Ihrem Wahllokal wählen gehen können und Briefwahl beantragen wollen, so können Sie die entsprechenden Unterlagen sowohl persönlich im Briefwahlbüro, schriftlich über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung oder digital über den Antrag Briefwahlunterlagen beantragen.
Informationen / Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen 2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Heiligenhaus in der Stadt Heiligenhaus am 14.09.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus über die Kommunalwahlen am 14. September 2025 vom 23.07.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates am 14. September 2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus über den Zusammentritt der Wahlvorstände zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates am 14.09.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heiligenhaus über die Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger
- Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Heiligenhaus am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025
- Öffentliche Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Heiligenhaus in Wahlbezirke
