Information zu den Kommunalwahlen 2025

Allgemeine Informationen (Link zur Fassung in leichter Sprache)

Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Heiligenhaus werden an diesem Tag die Vertretung der Gemeinde (Stadtrat), der Bürgermeister / die Bürgermeisterin sowie die Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag und der Landrat / die Landrätin (Kreis Mettmann) gewählt.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. 

Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Diese etwaig notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten würden dann am 28. September 2025 durchgeführt werden.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in Heiligenhaus bzw. im Kreis Mettmann) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen bilden u.a. die Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen und die Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen.


Wahlgebiet

Für die Kommunalwahlen bildet das gesamte Stadtgebiet von Heiligenhaus das Wahlgebiet.

Das Stadtgebiet wird durch den Wahlausschuss in Wahlbezirke unterteilt, wobei in jedem Wahlbezirk eine Vertreterin bzw. ein Vertreter direkt in den Rat der Stadt Heiligenhaus gewählt wird. Die restliche Hälfte der Ratsmitglieder wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen über die Reservelisten besetzt.

Eine grafische Darstellung der Einteilung der Wahlkreise für die Kommunalwahl am 14. September 2025 finden Sie hier.


Wahlbenachrichtigung / Briefwahl

Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen wird das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen 2025 erstellt und die Wahlberechtigten erhalten eine entsprechende Wahlbenachrichtigung per Post. Zeitgleich mit der Versendung dieser Benachrichtigungen wird auch entsprechend das Briefwahlbüro eingerichtet.

Sollten Sie am Wahlsonntag nicht in Ihrem Wahllokal wählen gehen können und Briefwahl beantragen wollen, so können Sie die entsprechenden Unterlagen sowohl persönlich im Briefwahlbüro, schriftlich über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung oder digital über den Antrag Briefwahlunterlagen beantragen.


Informationen / Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen 2025