Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Heiligenhaus
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die EU-Länder zur Aufstellung strategischer Lärmkarten sowie zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Damit sollen einerseits die Lärmbelastung erfasst und andererseits Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet aufgezeigt werden. Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre neu aufzustellen.
Für das Stadtgebiet Heiligenhaus wurde aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebunsglärm gem. § 47 BImSchG in der 4. Runde im Jahr 2023 neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr angefertigt. In der Lärmkarte waren folgende Straßen in Heiligenhaus kartiert:
• Bundesautobahn A44,
• die B227 (Höseler Straße) sowie
• die L156 (Ratinger Straße).
Das Büro StadtVerkehr aus Hilden hat auf Grundlage der Lärmkarte einen Lärmaktionsplan für Heiligenhaus erarbeitet. Der Rat der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 mehrheitlich den Lärmaktionsplan beschlossen.