Lärmaktionsplan

Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Heiligenhaus - Durchführung der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung

Teilausschnitt aus der Kartenansicht Lärmaktionsplan

Für das Stadtgebiet Heiligenhaus wurde aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gem. § 47 BImSchG in der 4. Runde im Jahr 2023 neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr angefertigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll den Bürgern die Möglichkeit geben, aktiv daran mitzuwirken und z.B. Hinweise zu Problemen im Straßenverkehrslärm oder Vorschläge zur Minderung der Lärmbelastung einzubringen. 
Basis der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Maßnahmenkatalog zur Minderung der Lärmsituation für die kartierten Straßen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus billigte in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Durchführung der 2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans - Stufe 4.

Die Beteiligungsunterlagen stehen ausschließlich online über das Beteiligungsportal beteiligung.nrw.de/portal/heiligenhaus/beteiligung/themen/1004934 in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 bereit. Die interaktive Karte des Meldeverfahrens enthält bereits die aktuellsten Lärmberechnungen.
Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal, zur Niederschrift oder an die u.g. Emailadresse abgegeben werden.

Die Beteiligungsunterlagen stehen ausschließlich online über das Beteiligungsportal https://beteiligung.nrw.de/portal/heiligenhaus/beteiligung/themen/1006350 in der Zeit vom 28.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 bereit. 

Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal, zur Niederschrift oder an die u.g. Emailadresse abgegeben werden. 

Auskünfte erteilen die Mitarbeitenden des Fachbereichs II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, während folgender Dienststunden:
montags: 08.30 - 12.30 Uhr
mittwochs: 08.30 - 12.30 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
freitags: 08.30 - 12.30 Uhr
sowie unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 oder alternativ 02056/13-393. Termine können auch außerhalb der o.g. Dienststunden vereinbart werden.