Online-Terminvergabe
Herzlich willkommen im Terminbuchungssystem der Stadt Heiligenhaus. Mit der Terminvergabe online haben Sie die Möglichkeit, Ihre Termine bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus bequem von zuhause aus zu vereinbaren und vermeiden längere Wartezeiten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise, welche Unterlagen zur Erledigung Ihres Anliegens benötigt werden.
Terminvereinbarung Bürgerbüro
Hier gelten die folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr,
zusätzlich Montag und Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr,
jeden 2. und 4. Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr.
Es müssen in der Regel keine langen Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Neben der Vorsprache ohne Termin gibt es die Möglichkeit, an bestimmten Tagen in der Woche einen Termin für die Vorsprache im Bürgerbüro zu vereinbaren. Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr
Dienstags von 08:30 bis 10:00 Uhr
Hiervon angesprochen fühlen sollen sich in erster Linie Personen, die nur sehr eingeschränkt zeitlich flexibel sein können und ihre Anliegen im Bürgerbüro daher zu einem festen Termin bearbeiten lassen müssen.
Bitte für die Vorsprache im Bürgerbüro generell beachten:
Eine entsprechende Auflistung für die einzelnen Anliegen im Bürgerbüro finden Sie hier: Unterlagen Bürgerbüro.
Terminvereinbarung Bauamt
BauberatungBauberatungen finden nur donnerstags nach vorheriger Online Terminvergabe statt. Es besteht auch die Möglichkeit den Termin telefonisch oder per Videokonferenz durchzuführen. In diesem Fall bitte bei der Buchung unter dem Feld „Art des Anliegens“ zusätzlich angeben.
Wir empfehlen Ihnen für die Bauberatung
- einen Lageplan oder einen Flurkartenauszug
- Skizzen sowie Pläne, aus denen das Bauvorhaben hervorgeht,
Darüber hinaus sollten Sie solche Unterlagen vorlegen, die für die Beantwortung der von Ihnen gewünschten Fragen erforderlich sind.
Die Bauberatung ist für Sie gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass eine umfassende und rechtsverbindliche Entscheidung über ein Vorhaben nur in einem Vorbescheidverfahren gemäß § 77 BauO NRW 2018 oder einem Baugenehmigungsverfahren gemäß §§ 64 bzw. 65 BauO NRW 2018 erfolgen kann.
Hinweis: Aufgrund personeller Engpässe kann die Bauberatung momentan nicht im gewohnten Umfang angeboten werden.
Bauakteneinsicht
Die Einsichtnahme in die Bauakten stellt für die Bürgerinnen und Bürger ein freiwilliges Serviceangebot dar. Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Akteneinsicht nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs bzw. der Akten kann nicht gegeben werden. Zu dem Akteneinsichtstermin ist der ausgefüllte Antrag auf Akteneinsicht und ein Nachweis des berechtigten Interesses durch die Vorlage entsprechender Nachweise mitzubringen.