Der Integrationsrat
Integrationsratswahl am 14.09.2025
Alle Wahlberechtigten erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigung. Eingebürgerte sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis erfasst wurden. Wer nicht in Heiligenhaus eingebürgert wurde, muss sich mit einem entsprechenden Nachweis an das Wahlamt (Tel.: 02056 13-301; Mail: wahlen@heiligenhaus.de) wenden:
Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 07.07.2025 um 18 Uhr
Empfohlen wird die Einreichung bis zum 30.06.2025 aufgrund möglicher Rückfragen und der anstehenden Sommerferien. Für die Einreichung der Wahlvorschläge gilt § 15 KWahlG. Sie können sich als Einzelbewerber/-in oder mit einer Liste aufstellen lassen. Die Wahlvorschläge werden bei der Wahlvorsteherin Frau Freiburg (Tel.: 02056 13-301; Mail: wahlen@heiligenhaus.de) eingereicht:
Integrationsrat wird Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Nach der Wahl im September steht eine Änderung des § 27 Gemeindeordnung (GO NRW) an. Damit verbunden wird der Integrationsrat in „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ umbenannt. Er wird damit wie die anderen Ausschüsse angesehen, mit in die Beratungsfolge aufgenommen und kann Empfehlungen aussprechen. Die gewählten Mitglieder werden entsprechend ausgestattet und erhalten Sitzungsgelder.
Integrationsrat - Zusammen für mehr miteinander
Du kannst die Politik Deiner Stadt aktiv mitgestalten. Es geht um:
- politische Mitsprache
- gerechte Bildungschancen
- kulturelle Vielfalt
- und ein tolerantes Miteinander
Der Integrationsrat vertritt Deine Interessen
In Heiligenhaus leben rund 27.400 Menschen. Mehr als ein Sechstel von Ihnen hat einen internationalen Hintergrund. Sie bringen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Der Integrationsrat vertritt ihre Belange gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Er wirkt mit in den Ausschüssen der Stadt und fördert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben der Stadt.
Mögliche Themen sind:
- Zugang zu Kita, Schule und Arbeit
- soziale und kulturelle Teilhabe
- Beseitigung von Sprachbarrieren
- Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Rassismus
- Integration von Geflüchteten
Wichtig: Der Integrationsrat löst nicht die Probleme einzelner Menschen. Er vertritt die Interessen aller Eingebürgerten und Menschen mit internationalem Hintergrund in der Stadt. der Arbeitsgruppen legen Zeit und Ort selber fest.
Wie wird ein Integrationsrat gewählt?
Ein Integrationsrat wird alle fünf Jahre demokratisch gewählt. Die Wahl findet am Tag der Kommunalwahl (14.09.2025) statt. Die Mehrheit der Mitglieder wird dabei von den Migrantinnen und Migranten direkt gewählt (2/3). Außerdem entsendet der Stadtrat Mitglieder, die verschiedenen Parteien im Rat angehören (1/3). Dadurch wird Integrationsarbeit und Stadtpolitik enger verzahnt. Ein Integrationsrat kann Anfragen und Anträge an den Stadtrat stellen. Er hat auch ein eine wichtige beratende Funktion. Zu bestimmten Themen muss der Stadtrat die Stellungnahme des Integrationsrats anhören.
Wer darf gewählt werden?
Sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche dürfen für den Integrationsrat in Heiligenhaus kandidieren. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in Heiligenhaus ihren ersten Wohnsitz haben.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Menschen mit internationalen Wurzeln, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und mindestens 16 Tage vor der Wahl in Heiligenhaus ihren ersten Wohnsitz haben. Interessiert?
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Herr Köhlinger
Tel.: 02056 13-341
integrationsrat@heiligenhaus.de
Weitere Informationen:
https://integrationsratswahlen.nrw/
https://www.politische-bildung.nrw/digitale-medien/titelverzeichnis/details/medien/was-macht-ein-integrationsrat