Der Integrationsrat

Integrationsrat - Zusammen für mehr miteinander

Zur Kommunalwahl 2025 wird in vielen Städten NRWs wieder ein neuer Integrationsrat gewählt.
Mit Deiner Mitarbeit wird das auch in Heiligenhaus möglich. Du kannst die Politik Deiner Stadt aktiv mitgestalten. Du hast internationale Wurzeln und möchtest gerne mitbestimmen, wie das gesellschaftliche Zusammenleben in unserer Stadt gestaltet wird? Du interessierst dich für

• politische Mitsprache
• gerechte Bildungschancen
• kulturelle Vielfalt
• und ein tolerantes Miteinander?

Dann komm zum nächsten offenen Infoabend vom „Runden Tisch Integration“. Unser Ziel: die Planung eines Integrationsrats für Heiligenhaus. Bring Deine Ideen ein und stelle dich zur Wahl damit wir in kultureller Vielfalt zusammenwachsen und allen Menschen in Heiligenhaus eine Stimme geben können.
 

Der Integrationsrat vertritt Deine Interessen

In Heiligenhaus leben rund 27.400 Menschen. Ein Sechstel von ihnen hat einen internationalen Hintergrund.
Sie bringen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt.
Der Integrationsrat vertritt ihre Belange gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Er wirkt mit in den Ausschüssen der Stadt und fördert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben der Stadt.

Mögliche Themen sind:

• Zugang zu Kita, Schule und Arbeit
• soziale und kulturelle Teilhabe
• Beseitigung von Sprachbarrieren
• Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Rassismus
• Integration von Geflüchteten

Wichtig: Der Integrationsrat löst nicht die Probleme einzelner Menschen. Er vertritt die Interessen aller Eingebürgerten und Menschen mit internationalem Hintergrund in der Stadt. der Arbeitsgruppen legen Zeit und Ort selber fest.
 

Wie wird ein Integrationsrat gewählt?

Ein Integrationsrat wird alle fünf Jahre demokratisch gewählt. Die Wahl findet meist am Tag der Kommunalwahl statt. Die Mehrheit der Mitglieder wird dabei von den Migrantinnen und Migranten direkt gewählt. Außerdem entsendet der Stadtrat Mitglieder, die verschiedenen Parteien im Rat angehören. Dadurch wird Integrationsarbeit und Stadtpolitik enger verzahnt. Ein Integrationsrat kann Anfragen und Anträge an den Stadtrat stellen. Er hat auch ein eine wichtige beratende Funktion. Zu bestimmten Themen muss der Stadtrat die Stellungnahme des Integrationsrats anhören.
 

Wer darf gewählt werden?

Sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche dürfen für den Integrationsrat in Heiligenhaus kandidieren. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in Heiligenhaus ihren ersten Wohnsitz haben.
 

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Menschen mit internationalen Wurzeln, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und mindestens 16 Tage vor der Wahl in Heiligenhaus ihren ersten Wohnsitz haben. Interessiert?

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Wir erklären Dir gern, was für die Wahl zum Integrationsrat notwendig ist und unterstützen Dich.

Frau Ruthmann-Dümpel
Tel.: +49 20 56 / 13-344 , E-Mail: d.ruthmann@heiligenhaus.de
 

Flyer des Intergrationsrates