Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

Die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) ist derzeit eines der großen wirtschaftspolitischen Vorhaben in Europa. Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum zu machen. Dabei spielen die Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen bei Unternehmensgründungen und Unternehmensverlagerungen eine wichtige Rolle. Die Aufnahme und Ausübung von Tätigkeiten innerhalb der EU mit Hilfe von vereinfachten Verfahren im öffentlichen Dienst soll daher gefördert und bestehende Hindernisse abgebaut werden. Dies soll zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes beitragen und den europäischen Wirtschaftsraum stärken.

Einheitliche Ansprechpartner bilden hierbei ein wesentliches Instrument zur schnellen Informationsbeschaffung und der leichteren Kommunikation mit den verschiedenen zuständigen Stellen.

Die städtische Wirtschaftsförderung unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und übernimmt zur Vereinfachung und Koordination die Kommunikation zwischen verschiedenen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung. So können auch örtliche und deutsche Unternehmen von den neuen Kontaktstellen profitieren.

Anträge für Verfahren bei verschiedenen Behörden können über die durch Landesgesetz eingeführten "Einheitlichen Ansprechpartner" gebündelt werden. Der seit Ende 2009 bestehende so genannte Einheitliche Ansprechpartner für prospektive Gründer/innen von Dienstleistungsunternehmen aus dem EU-Ausland wird zum Jahreswechsel 2015/2016 umstrukturiert. Grund ist die zusätzliche Anforderung der Anerkennung von Berufsabschlüssen, die aus der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie hervorgeht. Dafür werden die 21 Internetportale, die derzeit von Kreisen und kreisfreien Städten betrieben werden, unter der Adresse www.nrw-ea.de in einem Angebot bei der Bezirksregierung Detmold zusammengeführt.

Weitere umfassende Informationen zu der EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie hier:

EU-Dienstleistungsrichtlinie