Gebührensatzung

Am 1. August 2021 tritt die vom Rat der Stadt Heiligenhaus beschlossenen Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei in Kraft. Für die Dauer von zwei Jahren fallen nun auch für Erwachsene keine Benutzungsgebühren mehr an. Die Jahresgebühren für Kinder und Jugendliche sind bereits seit 1. August 2019 abgeschafft, jetzt fällt auch für Erwachsene die finanzielle Hemmschwelle, das vielfältige Angebot zu nutzen.

Romane, Sach- und Kinderbücher, Zeitschriften, Hörbücher, Spiele, Filme, CDs und Tonies, dazu noch die kreisweiten Angebote Onleihe und BibnetPress, dies alles steht nun allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung. Vormerkungen, Bestseller und Fernleihbestellungen aus anderen Bibliotheken sind allerdings weiterhin kostenpflichtig, und wer ausgeliehene Medien nicht mit Ablauf der Leihfrist abgibt, der bezahlt Mahngebühren.

Wer seinen abgelaufenen Ausweis freischalten lassen oder sich ganz neu anmelden möchte, ist zu den Öffnungszeiten herzlich willkommen:

Dienstag, Donnerstag und Freitag         10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Samstag                           10:00 bis 13:00 Uhr

Nach den aktuellen Coronaschutzbestimmungen ist keine Anmeldung für den Besuch der Bücherei erforderlich, das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend und die Kontaktdaten werden ab Stufe 1 wieder erfasst.