Aktuelles

Das Land weist den Kommunen derzeit mit erhöhtem Zuweisungspensum Geflüchtete zu. Auch durch die Ukrainekrise und afghanische Ortskräfte sind die Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt Heiligenhaus für Geflüchtete ausgeschöpft. Die Akquise geeigneter Wohnflächen gestaltet sich als herausfordernd.

Seit Juli 2023 sind die Aufnahmezahlen deutlich gestiegen. 154 Geflüchtete haben die Stadt Heiligenhaus seitdem erreicht. Alleine im Oktober 2023 waren es 47 Neuzugewiesene. Dieser Trend setzt sich nach Informationen der Bezirksregierung Arnsberg (wenn auch leicht rückläufig) und allgemeiner öffentlicher Berichterstattung fort.
 
Angesichts dieser Herausforderung hat es sich die Stadt Heiligenhaus zum Grundsatz gemacht, die Unterbringung in Turnhallen, Zelten u.a. Masseneinrichtungen, sofern noch machbar, weiterhin zu vermeiden. Es gilt Geflüchtete würdig und achtungsvoll räumlich und sozial zu versorgen.

Vor diesem Hintergrund ist durch Erwerb der Rügenstraße 1-3 eine neue Möglichkeit geschaffen worden, die kommunale Aufnahmeverpflichtung gewissenhaft und nachhaltig zu erfüllen. Aktuell stehen 72 Plätze in Haus 1 zur Verfügung. Davon sind zum 12.12.2023 bereits 43 Plätze belegt. Die Stadt Heiligenhaus ist verpflichtet, weitere 29 geflüchtete Personen aufzunehmen. Da die Zuweisungszahlen variieren und kontinuierlich angepasst werden, sind immer nur die aktuellen Zahlen zu werten. Daher werden auch weiterhin Geflüchtete aufgenommen werden müssen. 

Unabhängig von der Fertigstellung des zweiten Gebäudes der Rügenstraße 1-3 müssen im 1. Quartal 2024 neue Unterbringungsmöglichkeiten geprüft und vorbereitet werden. 

Infoveranstaltung der Stadtverwaltung am 20.12.2023

Die Stadtverwaltung hat am 20. Dezember 2023, 17:00 Uhr zu einer Infoveranstaltung in die Aula des Immanuel-Kant-Gymnasium eingeladen, um über den aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Geflüchteten in Heiligenhaus zu informieren und einen Einblick in die Arbeit vor Ort zu geben. Was müssen Kommunen leisten, wie hoch sind die Zuweisungszahlen vor Ort und was versteht sich unter einer Aufnahmeverpflichtung.

Die im Rahmen der Infoveranstaltung vorgestellte Präsentation finden Sie hier.