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Wie viele Geflüchtete leben in Heiligenhaus?

In den städtischen Unterkünften leben derzeit ca. 487 (Stand: Dezember 2023) Geflüchtete. Anerkannte Asylbewerber können im Stadtgebiet eigene Wohnungen anmieten. Die Zahl Geflüchteter in privaten Wohnungen ist der Stadt Heiligenhaus nicht bekannt.

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Was sind die Herkunftsländer der Geflüchteten?

In diesem Jahr wurden der Stadt Heiligenhaus hauptsächlich Menschen aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien und Irak zugewiesen. Insgesamt finden sich viele weitere Nationalitäten in den städtischen Unterkünften wieder.  

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Wo werden Geflüchtete untergebracht?

In Heiligenhaus gibt es 3 städtische Gemeinschaftsunterkünfte, die auf die Unterbringung von Flüchtlingen ausgerichtet sind. Hinzukommen 84 angemietete Wohnungen im Stadtgebiet. 
Geflüchtete werden der Stadt Heiligenhaus stetig und in verschiedenen Konstellationen zugwiesen. Darum muss stetig neuer Wohnraum evaluiert werden. Die Verwaltung prüft verschiedene Möglichkeiten und ist dankbar für Hinweise auf potentiell geeignete Liegenschaften.
 

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Warum werden nicht einfach Wohnungen zur Unterbringung angemietet?

Besonders in der ersten Zeit ist eine enge Begleitung der Geflüchteten empfehlenswert. Hierbei kann die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften von Vorteil sein. Besonders Menschen ohne soziale Kontakte können so anfangs einfacher zentral aufgesucht und sozial betreut und unterstützt werden. 
Sobald Geflüchtete berechtigt sind, eine eigene Wohnung anzumieten, stehen sie vor der Hürde des angespannten Wohnungsmarktes. In der Ukraine-Krise haben viele Vermieter auf den akuten Bedarf reagiert und kooperativ Wohnraum zur Verfügung gestellt. 
Durch den Umzug in eigene Wohnungen entzerrt sich die Belegungssituation in den städtischen Unterkünften. Es ist auch ein wichtiger Schritt im Integrationsprozess, der Geflüchtete aufleben lässt. Wenn Sie Geflüchteten eine Wohnung zur Verfügung stellen möchten, schreiben Sie gerne an: fluechtlingsberatung@heiligenhaus.de
Auch unverbindliche Termine zum Kennenlernen der Familien/Personen können vereinbart werden. 

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Wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge nach Heiligenhaus kommen?

Die Festlegung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt über das bundesweite Verteilungssystem EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden). Asylbegehrende werden in den ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des jeweiligen Bundeslandes untergebracht. Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat eine festgelegte Quote an Asylbegehrenden aufzunehmen (festgelegt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel). Die Zuweisungen nach diesem Schlüssel in die Kommunen orientieren sich an der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen, um die damit verbundenen Lasten gerecht zu verteilen.

Der arithmetische Verteilerschlüssel orientiert sich an der Zahl der dem Land NRW zugewiesenen geflüchteten Menschen. Die daraus resultierenden Erfüllungsquoten schwanken daher permanent und werden kontinuierlich angepasst. Es gibt 2 Zuweisungsquoten, die sich darin unterscheiden, ob ein Geflüchteter bereits anerkannt wurde (WSA) oder nicht (FlüAG). 

In entspannten Phasen können bedingt Absprachen zwischen der Kommune und der zuweisenden Bezirksregierung getroffen werden, ob eher Kapazitäten für alleinstehende Personen oder Familien vorhanden sind. In angespannten Phasen ist eine solche Abstimmung nicht möglich. Die Kommune hat sich dann auf alle Konstellationen vorzubereiten.  
 
Zuweisungszahlen (FlüAG)
Zuweisungszahlen (WSA)