Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine

Спеціальна сторінка з важливою інформацією та порадами про «Українських біженців у Гайлігенгаузі».

Seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und der täglichen Berichterstattung über die notleidenden Menschen und sich entwickelnden Zuströme an Kriegsflüchtlingen ist der Wunsch der Bevölkerung hier zu helfen und zu unterstützen, riesig. In den vergangenen Tagen haben sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt gemeldet, die entweder privaten Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, die Geld  und / oder Sachspenden für die Menschen aus der Ukraine haben, die für mögliche Hilfstransporte als Fahrer bereit stehen, ihre Dienste als Dolmetscher anbieten oder einfach nur wissen wollten, was sie tun, wie sie helfen können. Viele engagierte Heiligenhauser Bürgerinnen und Bürger möchten den Menschen in der Ukraine helfen und den Geflüchteten, die in den zurückliegenden Tagen angekommen sind und für die nächsten Tage erwartet werden, Unterstützung bieten.
Auch die Stadt Heiligenhaus hat sich selbstverständlich mit Hochdruck auf die Situation eingestellt und möchte Ihnen mit den nachstehenden Informationen eine erste Orientierung zu den vielen drängenden Fragen geben. Viele weitere Themen befinden sich zurzeit noch in der Abstimmung; sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden hier gerne darauf eingehen.


Persönliche Beratung für Vertriebene / Registrierung über die Landeserstaufnahmeeinrichtungen

Als Ansprechpartner für alle Fragen und die Beratung der Vertriebenen steht in der Verwaltung Herr Jonathan Köhlinger zur Verfügung. Er ist erreichbar unter Tel.: 02056 13-341, Mobil: 0151 16243606 oder per Mail unter j.koehlinger@heiligenhaus.de. Für die persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte im Vorfeld telefonisch einen Termin.

Bitte beachten Sie, dass sich der Registrierungsprozess verändert hat. Dieser erfolgt nun über die Landeserstaufnahmeeinrichtungen, beispielsweise in Bochum: 
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-buergerinnen/landeserstaufnahmeeinrichtung-nrw-lea.
 


Einreise und Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine

Sobald eine Zuweisung der Geflüchteten nach Heiligenhaus erfolgt ist, muss ein Antrag auf Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Kreises Mettmann gestellt werden:

Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann entweder per Post an den Kreis Mettmann, Ausländeramt, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann oder per Mail an aufenthalt@kreis-mettmann.de verschickt werden. Alternativ kann auch das Online-Antragsformular des Kreises Mettmann genutzt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt ist nicht erforderlich.


Städtische (Gemeinschafts-)Unterkunft

Den ankommenden Vertriebenen stehen städtische Unterkünfte in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass sie in dieser Unterkunft nur aufgenommen werden können, wenn sie offiziell über die Bezirksregierung zugewiesen wurden. 


Wohnungsangebote in Heiligenhaus

Wer Flüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum in Heiligenhaus zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, dies der Stadt unter der E-Mail-Adresse ukraine-hilfe@heiligenhaus.de auf den hier angebotenen pdf-Dateien mitzuteilen.

In Abhängigkeit von der Anzahl der unterzubringenden Personen – aktuell gibt es diesbezüglich noch keinerlei Prognosen, wie viele Flüchtlinge in NRW unterzubringen sein werden – wird sich die Sozialverwaltung im Bedarfsfall bei allen, die einen Wohnraum anbieten können, melden. Die Stadt Heiligenhaus kann allerdings nur Wohnraum vermitteln, der sich auf Heiligenhauser Stadtgebiet befindet. Sollten Sie Wohnmöglichkeiten auch in anderen Städten zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Stadtverwaltung. 


Private Unterbringung von Flüchtenden

Die Verwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Geflüchtete privat bei sich aufgenommen hatten. Aktuell werden Geflüchtete nicht mehr an Privatpersonen vermittelt. 


Privater Transport von Flüchtlingen

Diese besondere Zeit stellt für die Behörden, die mit der Registrierung und Zuweisung von geflüchteten Menschen aus der ganzen Welt beauftragt sind, eine enorme Herausforderung dar. Deshalb ist es besonders wichtig, die geltenden Regelungen für die bundesweite Aufnahme von Flüchtlingen zu beachten.

Den Gemeinden ist es ist daher bundesweit nicht möglich, Flüchtlinge ohne Einbeziehung der zuständigen Stellen (u.a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die jeweiligen Ausländerämter in den Bundesländern, die Bezirksregierungen im Lande NRW und weitere) aufzunehmen. Die Organisation und die Zuweisung von geflüchteten Menschen muss über diese Einrichtungen erfolgen, weil ansonsten weder die materielle Versorgung noch die zahlenmäßige Verteilung auf die Städte nachgehalten werden kann.

Eine privat organisierte Überführung von geflüchteten Personen sollte vermieden werden. Das Land NRW wird zeitnah Regelungen der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine erlassen, es wird dringend empfohlen, diese abzuwarten. 


Hilfsaktionen melden

Zahlreiche Vereine, Organisationen, Verbände oder auch Hilfsaktionen planen oder führen bereits unterschiedliche Hilfsaktionen durch und sammeln hierfür Spenden und Hilfsgüter. Das Stadtmarketing Heiligenhaus arbeitet zurzeit mit Hochdruck daran, eine organisierte und strukturierte Übersicht über die unterschiedlichen Aktionen zusammenzustellen und ebenso die eingehenden Angebote und Bedarfe der Flüchtlinge zu koordinieren. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze hier.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt selber keine Möglichkeiten hat, Spenden zu sammeln, einzulagern, oder zu verteilen. Konkret entstehende Bedarfe wird die Stadt Heiligenhaus dann über das vorgenannte Angebot des Stadtmarketing kommunizieren.


Geflüchtete aus der Ukraine werden unbürokratisch geimpft

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Kreis Mettmann ankommen, können sich hier auch gegen Corona impfen lassen. Sowohl in den dezentralen Impfstellen (u. a. in der Heiligenhauser Innenstadt) als auch im Impfbus und bei den weiteren mobilen Impfaktionen des Kreises Mettmann werden impfwillige Geflüchtete geimpft. Die für die Impfungen nötigen Aufklärungsunterlagen liegen in ukrainischer Sprache vor und sind an die Impfstellen verteilt. Zusätzlich wird bei Bedarf gerne auch in Sammelunterkünften oder im Rahmen privater Initiativen Aktionen mit dem Impfbus oder einem mobilen Team angeboten. Hinweise auf die denzentralen Impfstellen und die mobilen Impfaktionen gibt es auf den Seiten des Kreises Mettmann.


Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Migration unf Flüchtlinge.

 

Wichtige Links und Formulare

•    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Erwachsene)
•    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Kinder, unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren)
•    Wohnraumangebot - Formular  (bitte nur für Wohnraum in Heiligenhaus verwenden!)
•    Bundesamt für Migration unf Flüchtlinge
•    Impfangebote des Kreises Mettmann