Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine
Seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und der täglichen Berichterstattung über die notleidenden Menschen und sich entwickelnden Zuströme an Kriegsflüchtlingen ist der Wunsch der Bevölkerung hier zu helfen und zu unterstützen, riesig. In den vergangenen Tagen haben sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt gemeldet, die entweder privaten Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, die Geld und / oder Sachspenden für die Menschen aus der Ukraine haben, die für mögliche Hilsftransporte als Fahrer bereit stehen, ihre Dienste als Dolmetscher anbieten oder einfach nur wissen wollten, was sie tun, wie sie helfen können. Viele engagierte Heiligenhauser Bürgerinnen und Bürger möchten den Menschen in der Ukraine helfen und den Geflüchteten, die in den zurückliegenden Tagen angekommen sind und für die nächsten Tage erwartet werden, Unterstützung bieten.
Auch die Stadt Heiligenhaus hat sich selbstverständlich mit Hochdruck auf die Situation eingestellt und möchte Ihnen mit den nachstehenden Informationen eine erste Orientierung zu den vielen drängenden Fragen geben. Viele weitere Themen befinden sich zurzeit noch in der Abstimmung; sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden hier gerne darauf eingehen.
Persönliche Beratung für Vertriebene und Gastgeber aus Heiligenhaus / Registrierung
Als Ansprechpartner für alle Fragen und die Beratung der Vertriebenen steht in der Verwaltung Herr Jonathan Köhlinger zur Verfügung. Er ist erreichbar unter Tel.: 02056 13-341, Mobil: 0151 16243606 oder per Mail unter j.koehlinger@heiligenhaus.de. Für die persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte im Vorfeld telefonisch einen Termin.
Die Stadt Heiligenhaus hat vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der eintreffenden Flüchtenden bereits Vorkehrungen getroffen und bereitet gerade eine erste Turnhalle zur Erstunterbringung vor. BItte beachten Sie, dass die vertriebenen Personen von der Stadt registriert sein müssen, bevor sie in der städtischen Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen werden können. Die Registrierung nehmen Sie bitte während der Öffnungzeiten im Bürgerbüro vor. Bitte bringen Sie wenn möglich, hierzu das Formular (Registrierung Vertriebene) ausgefüllt zur Beratung mit.
Einreise und Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine
Um einen schnellen Überblick über die Einreise und den Aufenthalt von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu haben, bittet das Ausländeramt des Kreises Mettmann, alle aus der Ukraine einreisenden Personen darum, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Erwachsene)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Kinder, unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren)
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann entweder per Post an den Kreis Mettmann, Ausländeramt, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann oder per Mail an aufenthalt@kreis-mettmann.de verschickt werden. Alternativ kann auch das Online-Antragsformular des Kreises Mettmann genutzt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt ist nicht erforderlich.
Städtische (Gemeinschafts-)Unterkunft
Den ankommenden Vertriebenen stehen städtische Unterkünfte in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass sie in dieser Unterkunft erst aufgenommen werden können, wenn sie von der Stadt registiert wurden. Aufgrund des Zustroms von Menschen aus der Ukraine wird die Erstunterbringung voraussichtlich bald auch in städtischen Turnhallen erfolgen müssen.
Wohnungsangebote in Heiligenhaus
Wer Flüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum in Heiligenhaus zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, dies der Stadt unter der E-Mail-Adresse ukraine-hilfe@heiligenhaus.de auf den hier angebotenen pdf-Dateien mitzuteilen.
- Formular Wohnraumangebot (bitte nur für Wohnraum in Heiligenhaus verwenden!)
In Abhängigkeit von der Anzahl der unterzubringenden Personen – aktuell gibt es diesbezüglich noch keinerlei Prognosen, wie viele Flüchtlinge in NRW unterzubringen sein werden – wird sich die Sozialverwaltung im Bedarfsfall bei allen, die einen Wohnraum anbieten können, melden. Die Stadt Heiligenhaus kann allerdings nur Wohnraum vermitteln, der sich auf Heiligenhauser Stadtgebiet befindet. Sollten Sie Wohnmöglichkeiten auch in anderen Städten zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Stadtverwaltung.
Private Unterbringung von Flüchtenden
Sollten Sie sich zu einer privaten Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine entschieden haben, steht Ihnen als Ansprechpartner in der Verwaltung für alle Fragen und die Beratung der Vertriebenen Herr Jonathan Köhlinger zur Verfügung. Er ist erreichbar unter Tel.: 02056 13-341, Mobil: 0151 16243606 oder per Mail unter j.koehlinger@heiligenhaus.de. Für die persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte im Vorfeld telefonisch einen Termin.
Privater Transport von Flüchtlingen
Diese besondere Zeit stellt für die Behörden, die mit der Registrierung und Zuweisung von geflüchteten Menschen aus der ganzen Welt beauftragt sind, eine enorme Herausforderung dar. Deshalb ist es besonders wichtig, die geltenden Regelungen für die bundesweite Aufnahme von Flüchtlingen zu beachten.
Den Gemeinden ist es ist daher bundesweit nicht möglich, Flüchtlinge ohne Einbeziehung der zuständigen Stellen (u.a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die jeweiligen Ausländerämter in den Bundesländern, die Bezirksregierungen im Lande NRW und weitere) aufzunehmen. Die Organisation und die Zuweisung von geflüchteten Menschen muss über diese Einrichtungen erfolgen, weil ansonsten weder die materielle Versorgung noch die zahlenmäßige Verteilung auf die Städte nachgehalten werden kann.
Eine privat organisierte Überführung von geflüchteten Personen sollte vermieden werden. Das Land NRW wird zeitnah Regelungen der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine erlassen, es wird dringend empfohlen, diese abzuwarten.
Hilfsaktionen melden
Zahlreiche Vereine, Organisationen, Verbände oder auch Hilfsaktionen planen oder führen bereits unterschiedliche Hilfsaktionen durch und sammeln hierfür Spenden und Hilfsgüter. Das Stadtmarketing Heiligenhaus arbeitet zurzeit mit Hochdruck daran, eine organisierte und strukturierte Übersicht über die unterschiedlichen Aktionen zusammenzustellen und ebenso die eingehenden Angebote und Bedarfe der Flüchtlinge zu koordinieren. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze hier.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt selber keine Möglichkeiten hat, Spenden zu sammeln, einzulagern, oder zu verteilen. Konkret entstehende Bedarfe wird die Stadt Heiligenhaus dann über das vorgenannte Angebot des Stadtmarketing kommunizieren.
Ukrainische Geflüchtete fahren kostenlos Bus und Bahn
Die Rheinbahn teilt mit, das Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land aus ihrer Heimat flüchten mussten, ab sofort bei der Rheinbahn und in ganz Deutschland kostenlos alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen können. Diese Regelung gilt für alle Nahverkehrszüge wie S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument oder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Geflüchtete aus der Ukraine werden unbürokratisch geimpft
Geflüchtete aus der Ukraine, die im Kreis Mettmann ankommen, können sich hier auch gegen Corona impfen lassen. Sowohl in den dezentralen Impfstellen (u. a. in der Heiligenhauser Innenstadt) als auch im Impfbus und bei den weiteren mobilen Impfaktionen des Kreises Mettmann werden impfwillige Geflüchtete geimpft. Die für die Impfungen nötigen Aufklärungsunterlagen liegen in ukrainischer Sprache vor und sind an die Impfstellen verteilt. Zusätzlich wird bei Bedarf gerne auch in Sammelunterkünften oder im Rahmen privater Initiativen Aktionen mit dem Impfbus oder einem mobilen Team angeboten. Hinweise auf die denzentralen Impfstellen und die mobilen Impfaktionen gibt es auf den Seiten des Kreises Mettmann.
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Migration unf Flüchtlinge.
Wichtige Links und Formulare
- Registrierung Vertriebene (Formular)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Erwachsene)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Kinder, unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren)
- Wohnraumangebot - Formular (bitte nur für Wohnraum in Heiligenhaus verwenden!)
- Bundesamt für Migration unf Flüchtlinge
- Impfangebote des Kreises Mettmann