Stadtinspektoranwärter/in (m/w/d) - Bachelor of Laws (LL.B.)

Zum Studienbeginn wirst Du zum/zur Stadtinspektoranwärter/in in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Die besonderen Vorzüge der Verbeamtung haben wir für Dich am Ende dieses Beitrages zusammengetragen.

Gesamtablauf des Dualen Studiums: 
Du studierst 21 Monate, aufgeteilt in vier Studiensemester, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) am Standort Duisburg. Dabei profitierst Du von einer persönlichen und effektiven Lernatmosphäre in einem festen Kursverbund. 
Während der vorlesungsfreien Zeit wirst Du in fünf abwechslungsreichen Praxisabschnitten, insgesamt 15 Monate, bei der Stadt Heiligenhaus praktisch ausgebildet. 


Zum Studium: 
Du bildest mit rund 30 Studierenden pro Klasse ein Team und wirst in diesem gleichbleibenden Kursverband unterrichtet. Hierbei steht der direkte Kontakt zur/zum Dozent/in im Mittelpunkt, wodurch Du aktiv am Unterricht teilnehmen kannst. 
Das Studium besteht aus vier fachwissenschaftlichen Studiensemester, wobei Leistungs- und Teilnahmenachweise in den Bereichen Rechtswissenschaften (60%), Wirtschaftswissenschaften (30%) und Sozialwissenschaften (10%) erbracht werden müssen. Es gibt im Studienverlauf auch Wahlpflichtfächer, die Du entsprechend Deiner Interessen wählen kannst, um dem Studium eine persönliche Note zu verleihen. Das Studium endet mit einer Bachelorthesis und einem Kolloquium, was den Abschluss als Bachelor of Laws ermöglicht.

Wir entsenden unsere Studierenden grundsätzlich an die Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW, Standort Duisburg (HSPV NRW, Standort Duisburg).
Anhand des Studienverlaufsplans, kannst Du Dir eine genauere Vorstellung von Deinem Studium machen.


Die Praxis: 
Die praktische Ausbildung umfasst fünf Abschnitte mit jeweils etwa 13 Wochen Dauer. Ein strukturierter Ausbildungsplan führt Dich durch die Bereiche: 

  • Finanzverwaltung 
  • Ordnungsverwaltung 
  • Leistungsverwaltung 
  • Personalverwaltung 
  • Organisationsverwaltung

Informationen und Erläuterungen zu den o. g. Ausbildungsbereichen findest Du hier.


Deine Vorteile:

  • monatliche Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 Euro brutto (Stand 2023), wobei eine Erhöhung der Anwärterbezüge zum 01.11.2024 um 100 Euro und zum 01.02.2025 in Höhe von 50 Euro erfolgen wird
  • Zuschläge, wenn Du verheiratet bist und/oder Kinder hast
  • Deine Studiengebühren übernehmen wir für Dich
  • eine technische Ausstattung direkt zu Beginn des Studiums, die Du sowohl im Studium, als auch in der praktischen Zeit nutzen kannst (Laptop, Headset)
  • individuelle Arbeitszeitgestaltung während der Praxisabschnitte
  • 30 Tage Urlaub und Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • regelmäßige Treffen mit allen Studierenden und Auszubildenden der Stadt Heiligenhaus
  • eine für Dich greif- und ansprechbare Ausbildungsleitung, die Dich unterstützt


Vorteile einer Verbeamtung:

  • Beamte sind nahezu unkündbar. Der Beamtenstatus gilt prinzipiell lebenslang – eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur bei schweren Straftaten oder gravierenden Verfehlungen im Dienst kann der Dienstherr den Beamtenstatus wieder aufheben
  • Beamte müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen (gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)
  • Beamte sind im Alter besonders gut abgesichert. Statt einer Rente erhalten Beamte eine Pension, die etwa 70 Prozent ihrer letzten Bezüge entspricht.
  • Beamte erhalten ihre Besoldung jeden Monat im Voraus – am letzten Werktag des Vormonats.
  • Aufgrund des sicheren Einkommens sind Finanzierungen einfacher. Beamte erhalten in der Regel problemlos Kredite und bekommen auch günstigere Konditionen als die meisten anderen Kreditnehmer.
  • Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe – ein finanzieller Zuschuss zu allen Gesundheitsleistungen i.H.v. 50 %, der auch für Familienmitglieder gilt.
  • Schnelle Terminvergabe und bevorzugte Behandlung beim Arzt: Beamte können sich privat versichern ohne die erforderliche Einkommensgrenze erreichen zu müssen.
     

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife
  • eine andere gleichwertige Qualifikation oder die Eignung nach BBiHZVO*
  • das 42. Lebensjahr darf bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (also zum Ende des Dualen Studiums) nicht vollendet sein
  • die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
  • mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik

*Auch Bewerber/innen mit einer qualifizierten beruflichen Ausbildung haben die Möglichkeit, sich für das Studium zu bewerben. Ob es sich um eine entsprechende Ausbildung handelt, prüfen wir ggfs. im Einzelfall in Zusammenarbeit mit der zuständigen HSPV in Duisburg.


Weitere Quellen:
Verwaltungsaufbau der Stadt Heiligenhaus (Organigramm) 
Studiengang - Allgemeine Verwaltung (Kommunaler Verwaltungsdienst)